Pressemitteilung 22 vom 10.05.2024
Neues vom Amtsgericht Starnberg
Die Digitalisierung der Justiz schreitet in großen Schritten
voran!
Seit 06. Mai 2024 gibt es die elektronische Akte in Betreuungssachen am Amtsgericht Starnberg. Seit diesem Tag werden alle Betreuungsakten elektronisch geführt. Was bisher Papier war, bleibt Papier!
Was das bedeutet, sagt Monika Andreß, die Direktorin des Gerichts: „Alles, was in Papierform bei Gericht eingereicht wird, muss ab sofort hier von den Wachtmeistern eingescannt und digitalisiert zur Elektronischen Akte gebracht werden. Ein enormer Aufwand! Es würde sehr helfen, wenn möglichst viele Bürger die neuen elektronischen Kommunikationswege über die DE-Mail oder kostenlose BayernID nutzen würden!“
Weiterhin ist es problemlos möglich, elektronische Faxe an das Gericht zu schicken. Die Faxnummern befinden sich auf der Homepage des Gerichts.
Rechtsanwälte und Behörden sind bereits seit längerer Zeit verpflichtet, über elektronische Wege mit dem Gericht zu kommunizieren. Auch mit den meisten Kliniken, dem Landratsamt und anderen Behörden, Gutachtern und Berufsbetreuern erfolgt der Austausch von Schriftstücken auf den neuen zugelassenen elektronischen Wegen! „Dies spart enorm viel an Postgebühren und beschleunigt die Verfahrensbearbeitung“, so die Gerichtssprecherin.
In der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Starnberg sind circa 1.500 Betreuungsverfahren anhängig. Im Jahr 2023 gab es 557 neue Verfahren.
Ein Betreuungsverfahren wird notwendig, wenn sich ein Mensch nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann und in guten Zeiten niemandem eine Vollmacht erteilt hat. Das Gericht hat dann die Aufgabe zu prüfen, ob und wo Hilfe benötigt wird und wer mit der Betreuung beauftragt wird. Nach dem Beschluss des Gerichts erhält die betreuende Person einen Ausweis, mit dem dann im Interesse der betreuten Person gehandelt werden kann. In fast der Hälfte der Fälle werden Familienangehörige zu Betreuern bestellt, in circa 25 Prozent der Fälle kümmert sich ein Berufsbetreuer, in circa 15 Prozent ein Rechtsanwalt um die Angelegenheiten der betreuten Person.
Die Betreuungsabteilung steht mit der Einführung der elektronischen Akte vor großen Herausforderungen. Vieles wird vom Bürger in Papierform eingereicht. Dadurch kommt es nun in einem Übergangszeitraum zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Eine 86-jährige alte Dame aus dem Landkreis lebt noch allein in ihrer Wohnung. Sie ist nicht mehr in der Lage, sich richtig zu versorgen. Wiederholt wird sie von der Polizei auf der Straße aufgegriffen, völlig orientierungslos und verwirrt. Der Sohn lebt im Ausland und ist verzweifelt. Er hat keine Vollmacht von seiner Mutter. Jetzt ist sie dement und kann keine wirksame Vollmacht erteilen. Damit die Dame sich nicht länger selbst gefährdet, muss möglichst schnell eine Betreuung eingerichtet werden, dass der Betreuer sich um einen Heimplatz oder eine bessere Betreuung zu Hause kümmern kann. Per E-Mail ist es nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich, rechtswirksam einen Antrag zu stellen. Der Postweg dauert sehr lange. Der schnellste Weg für den Sohn wäre, den Antrag mittels einer elektronischen Faxnachricht, per DE-Mail oder über die BayernID einzureichen.
Bürger und Organisationen, die den elektronischen Rechtsverkehr nutzen wollen, haben drei verschiedene Möglichkeiten:
Mit einer besonderen kostenpflichtigen Software kann man sich ein besonderes elektronische Bürger- und Organisationen Postfach („eBO“) zulegen. Kostenfrei kann man über die sogenannte BayernID oder über eine De-Mail elektronisch mit dem Gericht in Kontakt treten.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV zu finden.
Bisher arbeiten im Amtsgericht Starnberg bereits die Verwaltung, die Zivilabteilung, die Familienabteilung, die Betreuungsabteilung und auch das Grundbuchamt mit der Elektronischen Akte. Bis Ende des Jahres 2025 wird die Justiz komplett digitalisiert sein.
Noch eine Neuerung gibt es in der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Starnberg:
Am 2. Mai 2024 hat Julia Eser ihren Dienst als neue Richterin am Amtsgericht Starnberg angetreten. Sie wurde vom Präsidium des Gerichts mit Betreuungsaufgaben betraut und arbeitet in Teilzeit. Sie ist verheiratet und Mutter einer kleinen Tochter.
„Mit der Stelle am Amtsgericht Starnberg ging ein großer Wunsch von mir in Erfüllung. Ich kann in Wohnortnähe arbeiten und so Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren.“, so die Richterin.
Monika Andreß