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Pressemitteilung 23 vom 25.7.2024

Die Staatsanwaltschaft München II hat im März 2024 beim Amtsgericht Starnberg den Erlass von Strafbefehlen gegen den Springreiter Max K. und eine als Trainer tätige Person beantragt. Die Strafbefehle wurden am 22.03.2024 durch das Amtsgericht Starnberg antragsgemäß erlassen.

Von den Angeklagten bzw. deren Verteidigern wurde fristgerecht Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt.

Derzeit laufen noch Stellungnahmefristen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Prognose möglich, ob und wann es zur Hauptverhandlung kommen wird.

Tatvorwurf ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch sogenanntes “aktives Barren“ im Mai 2023. 

Es wird darum gebeten, von weiteren Anfragen derzeit Abstand zu nehmen.

Es ist davon auszugehen, dass vor Mitte September 2024 keine weiteren neuen Auskünfte in dieser Sache erteilt werden können.

 

gez. Franz v. Hunoltstein

Pressesprecher
des Amtsgerichts Starnberg