Pressemitteilung 25 vom 27.12.2024
Das Amtsgericht Starnberg hat im Verfahren gegen den Springreiter Max K. mit Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft die Einstellung nach § 153 a Abs. 2 StPO verfügt. Durch Erfüllung der Geldauflage ist das Verfahren endgültig eingestellt und es wird zu keiner Hauptverhandlung kommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II hatte das Amtsgericht Starnberg in dieser Sache im März 2024 einen Strafbefehl erlassen, gegen den fristgerecht Einspruch eingelegt wurde. Tatvorwurf ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz im Mai 2023.
Die Unschuldsvermutung gilt bei Einstellung nach § 153a StPO fort.
gez. Franz v. Hunoltstein
Pressesprecher
des Amtsgerichts Starnberg