Pressemitteilung 27 vom 01.04.2025
Bilderausstellung am Amtsgericht Starnberg
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne
Am 31. 03. 2025 wurde im Amtsgericht Starnberg im Bereich der Sitzungssäle in der lichtdurchfluteten ersten Etage eine Bilderausstellung mit einer Vernissage eröffnet.
Erstmals werden im Amtsgericht Bilder von den renomierten Künstlerinnen Ruth Bien und Maria Boschner ausgestellt.
Eröffnet wurde die Ausstellung gestern von Amtsgerichtsdirektorin Monika Andreß.
Mit einer kurzweiligen Ansprache begrüßte sie die Besucher und verabschiedete sich gleichzeitig von den anwesenden Mitarbeitenden des Gerichts in die Freistellungsphase der Altersteilzeit.
„Das Motto der Ausstellung heißt frei nach Hermann Hesse: „Allem Anfang wohnt ein Zauber inne“. Das hat für das Gericht und mich persönlich eine besondere Bedeutung. In dem Gericht findet zum ersten Mal eine Bilderausstellung statt. Dies soll ein schöner bunter Anfang, es werden hoffentlich noch viele weitere Ausstellungen folgen. Für mich beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die Einladung zu der Vernissage soll ein kleines Dankeschön an Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen sein. Es ist Ihr Engagement, Ihre Leidenschaft und Ihr unermüdlicher Einsatz, die das Amtsgericht Starnberg zu einer Institution machen gemäß dem Motto: Wir sind für die Menschen da! Ein großes Dankeschön an Sie alle!“ so die scheidende Direktorin des Gerichts.
Die Bilder von Maria Boschner stammen aus ihrer Weltraum- und Islandserie: „Die Auswahl meiner Arbeiten habe ich auf das grün-blaue Farbkonzept mit der Stele in der Eingangshalle des Gerichts abgestimmt. Ich arbeite sehr gerne großformatig mit Acryl. Diese Technik bedingt schnelles und zügiges Malen, dadurch werden die Impulse und Emotionen sehr direkt über den Pinsel auf die Leinwand gesetzt.“, erläutert Maria Boschner.
Ruth Bien gestaltet Bilder in gegenständlicher und informeller Form und experimentiert auch gern mit Asche, Tusche, Wachs und kleinen Objekten. Sie sagt:
„Gegenständliche Malerei lenkt unsere Fantasie. Informelle Malerei setzt unserer Fantasie keine Grenzen, sie zu erleben braucht Zeit.
Beide erfordern vom Betrachter ein Innehalten und sich Öffnen für Ungewohntes.“
Die zahlreichen kunstinteressierten Besucher waren begeistert von den farbenfrohen Bildern und hatte Gelegenheit, sich die Bilder exklusiv von den beiden Künstlerinnen erklären zu lassen. Die Kunstwerke können noch bis Ende Juni 2025 zu den Öffnungszeiten des Gerichts besichtigt und käuflich bei den Künstlerinnen erworben werden. Die Ausstellung ist öffentlich zugänglich, der Eintritt ist frei.
