Beratungshilfe
Hinweise zur Beratungshilfe:
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B.
• Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkei-ten etc
• Ihre Kontoauszüge für einen Zeitraum von 6 Wochen vor Antragstellung/ Erstberatung des Rechtsanwalts
• Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
Ihren Antrag auf Beratungshilfe können Sie am BürgerserviceJustiz stellen:
Erreichbarkeit
Amtsgericht Straubing Kolbstraße 11, Straubing
Erdgeschoss Zimmer 04
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Vordruck
Link Beratungshilfeantrag im Bayernportal
Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.