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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Straße 1
Haus A

Telefon: 0861 / 56243

Fax: +499621962411845

E-Mail: poststelle@ag-ts.bayern.de

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nachmittags (Montag -Donnerstag) von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur bei unaufschiebbaren Eilanträgen und nach vorheriger Terminvereinbarung


Zuständigkeiten

  • Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen
  • Entscheidungen über die Annahme der Hinterlegung sowie über die Auszahlung und Herausgabe
Maßgebliche gesetzliche Vorschrift ist das Bayerische Hinterlegungsgesetz (BayHintG).

Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:
Testamenten, Betreuungsverfügungen, Anwaltsvergleichen, Schutzschriften und Bürgschaftsurkunden.

Wichtige Hinweise

bezüglich Geldhinterlegungen:

Die Annahme von Bargeld kann nur in Eilfällen (z.B. Haftkaution) erfolgen.
Alle weiteren zur Hinterlegung angenommene Geldbeträge müssen zwingend an die Landesjustizkasse Bamberg überwiesen werden.

bezüglich Werthinterlegungen:

Die Hinterlegungsstelle ist nicht befugt, Wertgegenstände in Empfang zu nehmen und zu verwahren!
Zur Hinterlegung angenommene Wertgegenstände jeder Art müssen zwingend auf Kosten und Gefahr des Hinterlegers bei der Landesjustizkasse in Bamberg eingeliefert werden.

Antragstellung

r Anträge auf Annahme der Hinterlegung benützen Sie bitte die bereitgestellten Vordrucke (siehe Formulare). Dort finden Sie auch Musteranträge als Ausfüllhilfe.

Der Hinterlegungsgrund ist glaubhaft zu machen (Unterlagen in Kopie beifügen).

Hinterleger und Empfangsberechtigte sind mit vollständigen Namen und Adressen (kein Postfach!) anzugeben.

Beteiligt und empfangsberechtigt sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte.

Anträge auf Auszahlung bzw. auf Herausgabe können frei formuliert werden, hierfür gibt es keine Vordrucke.

Hinterlegungsanträge, Auszahlungsanträge und sonstige Schreiben sind per Post, durch Einwurf/Abgabe bei Gericht einzureichen oder per beA zu übermitteln (nicht per einfacher E-Mail!).