Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Straße 1
Haus A
Telefon: 0861 / 56243
Fax: +499621962411845
E-Mail: poststelle@ag-ts.bayern.de
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags (Montag -Donnerstag) von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur bei unaufschiebbaren Eilanträgen und nach vorheriger Terminvereinbarung
Zuständigkeiten
- Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen
- Entscheidungen über die Annahme der Hinterlegung sowie über die Auszahlung und Herausgabe
Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die
Hinterlegung von:
Testamenten, Betreuungsverfügungen, Anwaltsvergleichen, Schutzschriften und
Bürgschaftsurkunden.
Wichtige Hinweise
bezüglich Geldhinterlegungen:
Die Annahme von Bargeld kann nur in Eilfällen (z.B. Haftkaution) erfolgen.
Alle weiteren zur Hinterlegung angenommene Geldbeträge müssen zwingend an die Landesjustizkasse Bamberg überwiesen werden.
bezüglich Werthinterlegungen:
Die Hinterlegungsstelle ist nicht befugt, Wertgegenstände in Empfang zu nehmen und zu verwahren!
Zur Hinterlegung angenommene Wertgegenstände jeder Art müssen zwingend auf Kosten und Gefahr des Hinterlegers bei der Landesjustizkasse in Bamberg eingeliefert werden.
Antragstellung
Für Anträge auf Annahme der Hinterlegung benützen Sie
bitte die bereitgestellten Vordrucke (siehe Formulare). Dort finden Sie auch
Musteranträge als Ausfüllhilfe. Der Hinterlegungsgrund ist glaubhaft zu machen (Unterlagen
in Kopie beifügen). Hinterleger und Empfangsberechtigte sind mit vollständigen
Namen und Adressen (kein Postfach!) anzugeben. Beteiligt und empfangsberechtigt sind die Parteien selbst, nicht deren
Prozessbevollmächtigte. Anträge auf Auszahlung bzw. auf Herausgabe können frei formuliert werden,
hierfür gibt es keine Vordrucke. Hinterlegungsanträge, Auszahlungsanträge und sonstige Schreiben sind per
Post, durch Einwurf/Abgabe bei Gericht einzureichen oder per beA zu übermitteln
(nicht per einfacher E-Mail!).