Bereitschaftsdienst
Richterlicher Bereitschaftsdienst in unaufschiebbaren Fällen
Zur Bearbeitung von Eilanträgen in Haft-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen sowie von anderen unaufschiebbaren richterlichen Dienstgeschäften außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten besteht ein richterlicher Bereitschaftsdienst.
Der richterliche Bereitschaftsdienst wird von dem Amtsgericht Ansbach wahrgenommen. Hinweise, wie Anträge für den Bereitschaftsdienst eingereicht werden können, müssen beim Amtsgericht Ansbach erfragt werden.