Pressemitteilung 05 vom 30.04.2020
Strafverfahren gegen Norbert B. wegen Mordes
Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen Revision ein
Gegen das den Angeklagten freisprechende Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 23.04.2020 hat die Staatsanwaltschaft am 27.04.2020 Revision eingelegt. Am 29.04.2020 hat ebenfalls die Nebenklage Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft kündigte eine nähere Begründung ihrer Revision nach Vorliegen des schriftlichen Urteils an.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Freispruch beantragt – die Nebenklage hatte keinen eigenen Antrag gestellt. Beides steht grundsätzlich der Möglichkeit zur Revisionseinlegung nicht entgegen.
Zuständig für die Entscheidung über die Revision ist der Bundesgerichtshof.
gez.
Dr. Krist
Pressesprecher