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Landgericht Augsburg

Güterichterverfahren

Seit dem 26. Juli 2012 ist nach erfolgreicher ca. 10-jähriger Erprobungsphase das Güterichterverfahren allgemein in § 278 Abs. 5 ZPO gesetzlich geregelt:

Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Richterin am Landgericht Roßkopf, eine der am Landgericht Augsburg tätigen Güterichter, nimmt zu den wichtigsten Fragen rund um das Güterichterverfahren Stellung:

Welcher Rechtsstreit eignet sich für das Güterichterverfahren?

Gedacht ist das Güterichterverfahren für alle Parteien, die an einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts interessiert sind. Besonders betrifft dies Streitigkeiten von Parteien, die persönlich oder geschäftlich längerfristig miteinander verbunden sind oder waren, z.B. ein familiärer oder nachbarschaftlicher Konflikt oder ein Streit aus einer länger andauernden Geschäftsbeziehung. Oft zeigt sich auch, dass der aktuelle Rechtstreit nur ein Teil eines größeren Konflikts ist, z.B. geht es vordergründig nur um Ausgleichszahlungen für Unterhaltskosten oder Nutzung einer gemeinsamen Immobilie, im Hintergrund möchte aber jeder das Haus gerne für sich haben.

Wie läuft das Verfahren beim Güterichter ab?

Der Termin findet nicht öffentlich statt. Auch unterliegen alle Anwesenden der Pflicht zur Vertraulichkeit. So werden Einzelheiten nicht nach außen getragen.
Das Gespräch findet nicht in einem Gerichtssaal statt, sondern in einer formlosen Atmosphäre. Alle Anwesenden sitzen um einen Tisch. Der Güterichter und die Anwälte tragen keine Roben. Es findet ein strukturiertes Gespräch statt, mit dem den Parteien ermöglicht wird, sich selbst aktiv am Gespräch zu beteiligen. Die Parteien benennen die Themen, für die sie eine Lösung brauchen und verdeutlichen ihre Interessen, um gemeinsam eine Einigung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Die Rechtsanwälte geben Hilfestellung und prüfen die erarbeiteten Lösungsansätze. Der Güterichter strukturiert und moderiert das Gespräch. Er ist beiden Parteien gleichermaßen zugewandt und muss nicht von der einen oder anderen Ansicht überzeugt werden, da er in der Sache nicht selbst ein Urteil sprechen wird.

Wie kommt man zum Güterichter?

Wenn ein Rechtstreit beim Landgericht Augsburg anhängig ist, regt der Prozessrichter in geeigneten Fällen den Gang zum Güterichter an. Oft ist es jedoch auch so, dass eine der Parteien selbst den Vorschlag macht. Wenn beide Seiten dem zustimmen, wird der Prozessrichter das Verfahren an einen der Güterichter im Haus verweisen. Der bestimmt dann in Absprache mit den Parteien möglichst zeitnah einen Termin.

Was sind die Vorteile eines Güterichterverfahrens?

Die Parteien können sich vor dem Güterichter ganz offen äußern, da die speziell ausgebildeten Güterichter nicht öffentlich verhandeln und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der Güterichter wird in dem ihm vorgetragenen Konflikt auch nie ein Urteil sprechen.
Der größte Vorteil aber ist, dass ein Konflikt zwischen den Parteien umfassend beigelegt werden kann. Manchmal ist ja der Streit beim Prozessgericht nur der Gipfel des Eisbergs und der eigentliche Konflikt geht viel weiter. Beim Güterichter können dann alle Themen angesprochen und geregelt werden. So wird oft ein langwieriger Prozess vermieden.

Kostet die Tätigkeit eines Güterichters extra?

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Mit den normalen Gerichtskosten ist die Tätigkeit des Güterichters bereits abgedeckt. Es fallen auch keine anderen Rechtsanwaltsgebühren an als im streitigen Verfahren.

Was passiert, wenn der Rechtsstreit beim Güterichter doch nicht gelöst werden kann?

In der überwiegenden Zahl wird das Verfahren beim Güterichter einer einvernehmlichen Lösung zugeführt. Soweit das nicht der Fall ist, wird das Verfahren vom ursprünglich zuständigen Richter des Landgerichts Augsburg ganz normal weiter bearbeitet, ohne dass dieser den Ablauf oder den Inhalt des Güterichtertermins kennt.

Nähere Einzelheiten können Sie folgendem Link entnehmen:
https://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter/index.php