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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 13 vom 06.09.2017

Urteil gegen Marcus von Anhalt rechtskräftig

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Augsburg gegen den von den Medien häufig als „Protzprinz“ bezeichneten Marcus von Anhalt bestätigt. Das Landgericht hat den medienwirksam auftretenden, fünfzigjährigen Angeklagten unter Vorsitz von Dr. Dorothee Singer nach viermonatiger Verhandlung wegen mehrerer Fälle der Steuerhinterziehung am 22.9.2016 zu drei Jahren Haft verurteilt.  Dabei ging es im Wesentlichen um die Frage, ob die von Marcus von Anhalt genutzten Luxusautos steuerlich als rein privat genutzt anzusehen oder zumindest teilweise einem Gewerbebetrieb zuzurechnen sind. Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt. Dies war bereits der zweite Durchgang in dem zeitaufwändigen Verfahren. Ein erstes Urteil des Landgerichts vom 16.01.2015 lautete noch auf vier Jahre Gefängnis. Das Urteil hatte der Bundesgerichtshof aber teilweise aufgehoben und die Sache an eine andere Kammer zurückverwiesen.
Der Verurteilte befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Da er bereits mehr als zwei Drittel seiner Strafe durch Untersuchungshaft verbüßt hat, ist noch offen, ob er wieder ins Gefängnis muss. Möglich ist auch, dass das letzte Drittel der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.