Pressemitteilung 10 vom 23.12.2019
Rechtskräftiges Urteil in dem Verfahren gegen einen Augsburger Kinderarzt
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Augsburg vom 29.01.2019 bis auf den Ausspruch über das Berufsverbot verworfen.
Damit ist das Urteil des Landgerichts, soweit der Angeklagte u.a. wegen zahlreicher Fälle des (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung und des Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften mit Realitätsgehalt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren 9 Monaten verurteilt und daneben die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, rechtskräftig. Lediglich hinsichtlich der Anordnung des lebenslangen Berufsverbots hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und ließ das Berufsverbot wegfallen.