Pressemitteilung 3 vom 28.05.2020
Wiederaufnahmeantrag im "Mordfall Böhringer" zurückgewiesen
In dem „Mordfall Böhringer“ hat die zuständige 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg den am 12.08.2019 beim Landgericht Augsburg eingegangenen erneuten Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten Benedikt T. gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.08.2008 mit Beschluss vom 20.05.2020 als unzulässig verworfen.
Gegen diesen Beschluss haben beide Verteidiger des Antragstellers Benedikt T., Rechtsanwalt Strate und Rechtsanwalt Witting, sofortige Beschwerde eingelegt, für deren Entscheidung das Oberlandesgericht München zuständig ist.