Pressemitteilung 10 vom 28.07.2023
Urteil im sog. Fall Bergheim rechtskräftig
Das Schwurgericht des
Landgerichts Augsburg verurteilte am 29.03.2023 drei Angeklagte im Alter zwischen
heute 33 und 38 Jahren wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls
und schwerer Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen 7 Jahren und 7
Jahren 9 Monaten. Das Urteil ist nach Rücknahme sämtlicher eingelegter
Revisionen seit dieser Woche rechtskräftig.
Ausgangspunkt des Falls war, dass der Angeklagte M. aufgrund finanzieller Schwierigkeiten Ende des Jahres 2021 den Plan entwickelte, in das Haus der Geschädigten in Augsburg-Bergheim einzudringen und das dort aufbewahrte Bargeld zu entwenden. Aufgrund einer geschäftlichen Beziehung zum Geschädigten hatte der Angeklagte M. Kenntnis, dass im Haus größere Bargeldbestände lagerten. Zur Umsetzung des Plans warb der Angeklagte M. die Angeklagten B. und S. an, die letztlich am 19.12.2021 in das Haus einstiegen. Von allen Tatbeteiligten war im Falle einer ergebnislosen Suche nach Geld von Anfang an geplant ggf. mittels Anwendung körperlicher Gewalt das Geldversteck in Erfahrung zu bringen. Nachdem die Angeklagten B. und S. sich entdeckt fühlten, gaben sie das ursprüngliche Ziel auf und schlugen massiv auf die Geschädigten ein, die schwer verletzt wurden. Die Geschädigten waren mehrere Wochen im Krankenhaus bzw. einer Reha-Klinik. Unter anderem erlitten beide Geschädigte eine Einschränkung der Sehkraft. Der Geschädigte verlor sogar vollständig das Augenlicht auf dem linken Auge.