Pressemitteilung 1 vom 29.01.2025
Urteil im Verfahren „Dreifachmord in Langweid“ rechtskräftig
Die 4. Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Augsburg verhängte mit Urteil vom 26.07.2024 gegen den Angeklagten Gerhard B. eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes in drei tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen. Es wurde die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.
Der Bundesgerichtshof (s. PM 20/2025 des Bundesgerichtshofs) verwarf mit Beschluss vom 21.01.2025 die Revision des Angeklagten, sodass das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig ist.
Der Angeklagte tötete nach einem vorangegangenen Streit mit seinen Nach-barn am 28.07.2023 in Langweid mit seiner Schusswaffe drei im gleichen Anwesen wohnende Nachbarn. Anschließend begab er sich zu dem in der Nähe wohnenden Sohn eines seiner Nachbarn und versuchte diesen und dessen Lebensgefährtin zu erschießen. Diese beiden überlebten mit schweren Verletzungen den Angriff des Angeklagten. Als Sportschütze verfügte der Angeklagte über eine Schusswaffe.