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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 2 vom 30.01.2025

Urteil im Verfahren „Böllerwurf in der WWK-Arena“ rechtskräftig

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Augsburg verurteilte am 22.04.2024 den Hauptangeklagten M.W. wegen vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 12 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
Der Bundesgerichtshof verwarf mit Beschluss vom 22.01.2025 die Revision des Angeklagten als unbegründet, sodass das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig ist.

Der Angeklagte M.W. und drei Mitangeklagte besuchten als Fans der TSG Hoffenheim das Bundesligaspiel des FC Augsburg gegen die TSG Hoffenheim am 11.11.2023 in der WWK-Arena in Augsburg.
Der Angeklagte M.W. führte u.a. einen sog. „Mamba-Böller“ mit einer Nettoexplosivmenge von 18g Blitzknallsatz mit sich, für den aufgrund seiner hohen Gefährlichkeit eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich wäre, die keiner der Angeklagten besaß. Der Angeklagte zündete in der 53. Spielminute den Böller und warf ihn über die Köpfe der Stadionbesucher hinweg Richtung Spielfeld. Wenige Sekunden später detonierte dieser mit einem ohrenbetäubenden Knall. In einem Radius von 40 m um den Explosionsort hielten sich – teils dicht gedrängt – ca. 2500 Personen auf.
12 Personen, darunter vier Kinder, wurden durch die Explosion – mit teils langanhaltenden Folgen – verletzt; zwei weitere Personen durch die aufgrund der Explosion im Stadion entstandene Unruhe.

Die Verurteilung ist hinsichtlich der drei Mitangeklagten seit dem 30.04.2024 rechtskräftig, da diese kein Rechtsmittel eingelegt hatten.