Aufgaben
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Beim Landgericht Deggendorf ist für rechtssuchende Bürger eine Rechtsantragsstelle eingerichtet, die mit einem Rechtspfleger besetzt ist.
Der Rechtspfleger erteilt allgemeine Auskunft und gibt Hinweise auf andere Möglichkeiten der Hilfe. Ihm kommt eine Art "Wegweiserfunktion" zu.
Zur Rechtsberatung im konkreten Fall ist der Rechtspfleger nicht befugt. Diese darf nur von Personen ausgeübt werden, denen von der zuständigen Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde, in der Regel von Rechtsanwälten.
Die Haupttätigkeit des Rechtspflegers besteht in der Aufnahme von Anträgen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. -
Beim Landgericht Deggendorf bestehen folgende Kammern:
- 2 Strafkammern,
- 2 Jugendkammern,
- 1 Strafvollstreckungskammer,
- 2 Beschwerdekammern für Bußgeldverfahren.
Zuständigkeit
Das Landgericht Deggendorf ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren zuständig:
- Erstinstanzielle Strafverfahren von besonderer Bedeutung einschließlich Schwurgerichtssachen;
- Berufungen gegen Urteile der Strafrichter und Schöffengerichte der Amtsgerichte Deggendorf und Viechtach;
- Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Strafrichter und Schöffengerichte der Amtsgerichte Deggendorf und Viechtach;
- Strafvollstreckungssachen,
- Beschwerdeverfahren in Bußgeldverfahren für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Erreichbarkeit
Telefon: 0991/3898-0
Telefax: 0991 / 3898-145
Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Deggendorf gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Die Öffnungszeiten können Sie der Startseite entnehmen. Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung sinnvoll. -
Den Zeugen kommt im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu. Sie haben eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht.
Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Sofern Ihnen etwas unklar sein sollte oder sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an.
Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit einem Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden.
Weitere Informationen können Sie der nachfolgenden Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz entnehmen:
Als Zeuge vor GerichtZeugenentschädigung
Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen.
Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung nur unbar erfolgen kann.
Halten Sie deshalb eine Kontoverbindung bereit.
Die Zeugenentschädigungsstelle für das Landgericht Deggendorf befindet sich
beim Amtsgericht Deggendorf (Amanstr. 17, Zimmer 2 EG).Zeugenbetreuung
Die Aufforderung, vor Gericht als Zeugin oder Zeuge Aussagen zu machen, kann mit Aufregung und mit Ängsten verbunden sein.
In einem solchen Fall können Sie sich der Zeugenbetreuung anvertrauen.
Für persönliche Vorsprachen stehen Ihnen zur Verfügung:- Frau Bloch; Telefon: 0991 / 3898-141
- Frau Wolff; Telefon: 0991 / 3898-142
- Herr Stockinger; Telefon: 0991 / 3898-143
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Beim Landgericht Deggendorf bestehen folgende Kammern:
- 3 Zivilkammern,
- 1 Kammer für Handelssachen
Zuständigkeit
Das Landgericht Deggendorf ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren zuständig:
- erstinstanzielle bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem 5000 Euro übersteigenden Streitwert (wichtigste Ausnahme: Wohnraummietverhältnisse und Familiensachen, für die allein die Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben ist) sowie Rechtsstreitigkeiten wegen Amtshaftungsansprüchen,
- Handelssachen (z.B. Streitigkeiten unter Kaufleuten, Klagen aus Schecks und Wechseln, Klagen zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb) mit einem 5000 Euro übersteigenden Streitwert,
- Berufungen gegen Urteile der Zivilrichter der Amtsgerichte Deggendorf und Viechtach,
- Beschwerdeverfahren in Zivilsachen
Erreichbarkeit
Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Deggendorf gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Die Öffnungszeiten können Sie der Startseite entnehmen. Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung sinnvoll.
Hier erreichen Sie die zuständige Geschäftstelle:
1. und 3. Zivilkammer:- Telefon: 0991 / 3898-0
- Telefax: 0991 / 3898-115
2. Zivilkammer und Handelskammer:- Telefon: 0991 / 3898-0
- Telefax: 0991 / 3898-145