Pressemitteilung 08 vom 07.08.2019
Pressevorschau vom 07.08.2019
Pressevorschau August 2019
Berufungshauptverhandlung 05.08.2019, 09.00 h, Saal 12
AZ: 8 Ls 65 Js 39950/16
VorsRiLG Riedel
Tatvorwurf:Steuerhinterziehung:Der Angeklagte wurde erstinstanzlich vom Amtsgericht Ingolstadt wegen Steuerhinterziehung in Höhe von nahezu 200.000.- € durch Nicht-Angabe von Einkünften aus einem Pensionsfond zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
Antragsschrift im Sicherungsverfahren 07.08.2019 09.15 h, Saal 11
AZ: 5 KLs 25 Js 22179/18
VorsRiLG Denz
Tatvorwurf: Bedrohung, Sachbeschädigung und Geiselnahme
Der Angeklagte, der zu den Tatzeitpunkten im Klinikum Ingolstadt untergebracht war, soll am 08.12.18 zwei Pflegerinnen mit Speisemessern mit abstechen gedroht haben, falls diese ihn nicht herauslassen sollten und dann die Glasscheibe der Stationstür mit einer metallenen Bettpfanne eingeschlagen haben. Am 18.12. soll er sich einer Person bemächtigt haben und diese mittels eines langen Speisemessers ebenfalls mit „Abstechen“ bedroht haben, falls das Klinikpersonal nicht die Polizei rufe. Die herbeigerufene Polizei konnte den Angeklagten schließlich überwältigen.
Antragsschrift im Sicherungsverfahren 19.08.2019, 09.15h; (20., 22.08., 03., 05.09.2019)
AZ:1 KS 11 Js 14387/18
VizepräsLG Kliegl
Tatvorwurf: Totschlag
Dem heute 66 jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.08.2018 gegen 03.15 h in seiner Gartenlaube in der Bayernwerkstraße in Ingolstadt einen Bekannten im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung durch zwei Messerstiche in den Oberkörperbereich, wobei ein Stich den Herzbeutel traf, getötet zu haben. Da die Staatsanwaltschaft aufgrund eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens von Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausgeht, wird die Interbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geprüft werden.
Anklageschrift 21.08.19, 09.15h; (23., 26., 28.08.)
AZ: 5 KLs 25 Js 22523/18
VorsRiLG Denz
Tatvorwurf: schwere Brandstiftung mit Sachbeschädigung und versuchter Gefangenenmeuterei
Zwei heute 36 und 25 jährigen Angeklagten russischer und aserbeidschanischer Staatsangehörigkeit, die sich zum Tatzeitpunkt zur Sicherung der jeweils geplanten Abschiebung in der Abschiebehafteinrichtung JVA Eichstätt befanden, wird vorgeworfen, am 24.12.2018 gegen 18.00 h aufgehäufte Matratzen, Kleidungsstücke und Papier in Brand gesetzt zu haben, um das entstehende Chaos zur Flucht zu nutzen. Zuvor hatten Sie vergeblich versucht, andere Mithäftlinge an der Teilnahme zu überreden.
Ein Zimmer und eine Nasszelle brannten vollständig aus. Zusätzlich zerstörten die Angeklagten die Brandmelder und blockierten die Brandtüren. Ein Mithäftling –von insgesamt 82- erlitt eine Rauchvergiftung. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 50.000.- €. Durch den Brand kam es insgesamt zu einem Aufruhr der übrigen Abschiebehäftlinge. Die Lage konnte durch die Sicherheitskräfte schließlich unter Kontrolle gebracht werden.