Pressemitteilung vom Juli 2021
Landgericht Ingolstadt
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Strafsachen:
# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl
Az. 1 KLs 42 Js 9059/19 wegen Betrugs u.a.
Fortsetzungstermine ab Juli 2021: 09.07., 14.07., 15.07., 20.07., 21.07., 27.07., 28.07., 03.08., 04.08., 10.08., 11.08., 30.08., 02.09., 03.09., 08.09., 09.09., 15.09., 22.09., 29.09., 05.10., 06.10., 08.11., 17.11., 18.11., 01.12., 02.12., 15.12., 16.12., 21.12., 22.12.2021, sowie 11.01., 18.01., 19.01., 25.01. und 01.02.2022 jeweils um 9.15 Uhr im Saal 100
Az. 1 Kls 43 Js 15650/20 – wegen unerlaubtem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Fortsetzungstermine: 07.07., 16.07. (je 09.15 Uhr, Saal 11) und 26.07.2021 (14.00 Uhr, Saal 12)
Den beiden, jeweils im Jahr 1983 geborenen Angeklagten liegt zur Last, bis Dezember 2020 im Raum Vohburg an der Donau unerlaubt mit Marihuana Handel getrieben zu haben, welches sie zuvor selbst angepflanzt und aufgezogen haben sollen.
In diesem Zusammenhang sollen die Angeklagten Anfang Dezember 2020 noch knapp 1 kg Marihuana neben einem Baseballschläger und einem Schlagring in ihrer Wohnung aufbewahrt haben.
# 5. Strafkammer, VRiLG Reicherl
Az: 5 KLs 40 Js 1/21 wegen Unterbringung (schwere Brandstiftung u.a.)
Termine: 05.07. und 06.07.2021 (jeweils 09.15 Uhr im Saal 11).
Dem Beschuldigten liegt zur Last, im Zustand der Schuldunfähigkeit, Anfang Januar 2021 sein Elternhaus in Kösching angezündet zu haben, um dieses niederbrennen zu lassen. Ferner soll der Be-schuldigte die eingesetzten Polizeibeamten im Zuge seiner Festnahme sowohl körperlich als auch verbal massiv attackiert haben.
Az. 5 KLs 11 Js 19749/20 wegen Unterbringung (gefährliche Körperverletzung u.a.)
Termine: 26.07. und 28.07.2021, jeweils 9:15 Uhr, Saal 11
Dem Beschuldigten liegt zur Lasten, im Zustand zumindest nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit, zum einen Ende Oktober 2020 im Raum Ingolstadt auf die Aufforderung der Bewohner hin, deren Terrasse nicht verlassen, sondern die Bewohner mit mehreren Faustschlägen gegen Gesicht und Körper angegriffen und verletzt zu haben.
Zum anderen liegt dem Beschuldigten zur Last, Mitte November 2020 – unter Androhung ihn „abzustechen“ – gegen seinen Bruder in dessen Wohnung mehrere Stichbewegungen mit einem Messer ausgeführt zu haben. Bei dem Versuch, dem Beschuldigten das Messer abzunehmen, soll sein Bruder eine Schnittverletzung mit Sehnendurchtrennung erlitten haben.
Nur wenige Tage später soll der Beschuldigte anlässlich des Besuchs bei einem Freund in der Asylbewerberunterkunft in Ingolstadt erneut in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Beschuldigte einem anderen Bewohner der Unterkunft mit einem Messer (Klingenlänge etwa 15-20 cm) unter Androhung, in „abzustechen“, eine Stichverletzung im linken Unterbauch (4 cm klaffenden Wunde) beigebracht haben, bevor er durch andere Mitbewohner der Unterkunft gestoppt werden konnte.