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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 02 vom 01.02.2021

Landgericht Ingolstadt

Pressevorschau Februar 2021


Strafsachen:

# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl

1) Az: 1 KLs 42 Js 14122/19 wegen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Termin: 02.02.2021 um 9.30 Uhr – Saal 11

Dem 32-jährigen Angeklagten liegt zur Last, am 08.05.2019 im Badezimmer seines Schrebergartenhäuschens Betäubungsmittel (ca. 15 Gramm Amphetamin, ca. 30 Gramm Marihuana und ca. 0,5 Gramm Kokain) zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs aufbewahrt zu haben, wobei er in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln sowohl eine Machete mit 42 cm Klingenlänge als auch einen Schlagstock griffbereit gehalten haben soll.


2) Az: 1 Ks 11 Js 10565/20 wegen Mordes
Termine: 11.02., 23.02., 25.02, 02.03., 05.03., 08.03., 16.03.,22.03. und 29.03.,
jeweils 9.15 Uhr – Saal 11 bzw. 12

Dem 38-jährigen Angeklagten liegt zur Last, am 19.06.2020 in einem Lokal in der Ettinger Straße in Ingolstadt einen anderen Mann mit einer Pistole Typ Ceska, Kaliber 7.65 heimtückisch und aus nie-deren Beweggründen erschossen zu haben, um seine Ehre – nach einer körperlichen Auseinandersetzung einige Tage zuvor – wiederherzustellen.


3) Az: 1 Ks 41 Js 18694/19 wegen Totschlag und verbotenem Kraftfahrzeugrennen
Ferner setzt die 1. Strafkammer dieses Verfahren an folgenden Terminen fort:

01.02., 22.02., 04.03., 11.03., 12.03., 15.03., 18.03. und 25.03.2021, jeweils 9.15 Uhr – Saal 11 bzw. 12


# 5. Strafkammer, VRiLG Reicherl

Az: 5 KLs 42 Js 16979/19 wegen bandenmäßigem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Termine:  24.02., 17.03., 22.03., 29.03. und 31.03.

Den drei (1995, 1991 und 1987 geborenen) Angeklagten liegt zur Last, sich seit September 2019 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, mit dem Ziel in arbeitsteiliger Weise Betäubungsmittel zu erwerben, um diese anschließend gewinnbringend im Raum Ingolstadt zu verkaufen, wobei sich der Gesamtwert der Betäubungsmittel auf ca. 250.000 € belaufen haben soll:
In diesem Zusammenhang sollen die Angeklagten am 28.09.2019 eine Lieferung, bestehend aus 30 kg Marihuana, 90 g Kokain sowie 500 g eines unbekannten Betäubungsmittels sowie eine nicht näher bekannte Menge Haschisch, erhalten haben, welche sie anschließend unmittelbar gewinnbringend weiterverkauft haben sollen.
Eine weitere Lieferung von mindestens 6 kg Marihuana sollen die Angeklagten am 06.03.2020 erhalten haben, welche zunächst eingelagert worden sein soll.
Zuletzt sollen die Angeklagten am 19.05.2020 eine weitere Lieferung von 10 kg Marihuana entgegengenommen haben, von denen sie 6 kg unmittelbar weiterveräußert haben sollen.