Pressemitteilung 06 vom 02.05.2021
Mai 2021
Pressevorschau
Strafsachen:
# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl
Az. 1 KLs 46 Js 2300/19 wegen Unterbringung (räuberischem Diebstahl u.a.)
Termine: 12.05. und 20.05.2021, jeweils um 9.15 Uhr im Saal 11
Dem 36-jährigen Beschuldigten liegt ein räuberischer Diebstahl und ein Diebstahl mit Waffen im Zustand der Schuldunfähigkeit zur Last, die er im Raum Garmisch 2018 begangen haben soll.
Das Landgericht München II hatte bereits zweimal die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB angeordnet. Nachdem auch das zweite Urteil des Landgericht München II durch den Bundesgerichtshof aufgehoben wurde, hat der Bundesgerichtshof nun das Verfahren an das Landgericht Ingolstadt zurückverwiesen.
# 5. Strafkammer, VRiLG Reicherl
Az: 5 KLs 20 Js 20937/19 wegen Unterbringung (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, u.a.)
Termine: 11.05., 17.05., 07.06. (jeweils 09.15 Uhr) und 11.06.2021 (09.00 Uhr) im Saal 11
Dem Beschuldigten liegen mehrere Straftaten, die er seit November 2019 im Raum Ingolstadt und Baar-Ebenhausen im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll, zur Last:
Er soll am 09.11.2019 ein Fenster des „Kickboxtempel“ in Ingolstadt mit einer Axt aufgebrochen haben.
Am 06.12.2019 soll der Beschuldigte im Rahmen eines Polizeieinsatzes wegen drohender Eigen- und Fremdgefährdung Widerstand geleistet haben, der zu dem Einsatz eines Diensthundes geführt haben soll.
Zwischen Mitte Dezember 2019 und Januar 2020 soll es zu mehreren Beleidigungen und Sachbeschädigungen gekommen sein, bei denen der Beschuldigte diverse Pkws im Raum Baar-Ebenhausen mit Schriftzügen „Mörder“, „Antisemit“ und „Kindermörder“ verkratzt sowie Gartenzäune mit entsprechenden Wörtern beschmiert haben soll.
Zivilsachen:
# 7. Zivilkammer - VRiLG Linz- Höhne
Az. 71 O 3897/20 – wegen „Fahrradunfall“ - 11.05.2021, 13.00 Uhr, Saal 07
Eine Frau fährt mit ihrem Fahrrad in einem Wohngebiet (Blockbebauung) über "normales" Verlängerungskabel, das ein Heimwerker am Boden über den Hof gelegt hatte, um im Keller zu arbeiten. Sie stürzt und verletzt sich. Nun macht sie Ansprüche gegen den Heimwerker geltend.
Hat der Heimwerker seine Verkehrssicherungspflicht verletzt?
Oder ist die Frau selbst schuld, weil sie beim Fahrradfahren nicht genügend aufgepasst hat?