Menü

Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom

Juli 2022

Landgericht Ingolstadt

Strafsachen:

# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl 

Az.  1 KLs 11 Js 15069/21 – wegen Vergewaltigung u.a.
Termine: 12.07., 14.07., 28.07. und 04.08.2022 jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungssaal 100.

Dem zur Tatzeit 26-jährigen Angeklagten liegt zur Last, im September 2021 seine 19-jährige Bekannte zweimal in den Räumen seiner Wohnung im Landkreis Pfaffenhofen vergewaltigt zu haben.
Zudem soll der Angeklagte im Juli 2021 eine andere Bekannte beleidigt und deren Bekannten körperlich angegriffen haben.

Az. 1 KLs 42 Js 9059/19 – wegen Betrugs u.a.
Fortsetzungstermine: 07.07., 26.07., 11.08., 25.08., 12.09., 29.09., 13.10., 27.10., 08.11. und 22.11. jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungsaal 100.

Az.  1 KLs 12 Js 2958/21 – wegen Vergewaltigung
Fortsetzungstermine: 05.07. und 07.07.2022 jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungssaal 100.

Dem Angeklagten liegt zur Last, im Stadtgebiet Ingolstadt im Sommer 2020 eine Frau vergewaltigt zu haben.


# 5. Strafkammer, VRiLG Reicherl

Az. 5 KLs 40 Js 16094/21 – wegen Unterbringung (wegen versuchter schwerer Brandstiftung)
Termine: 06. und 11.07.2022 jeweils 9:15 Uhr in Sitzungssaal 11.

Der zur Tatzeit 22-jährige Angeklagte soll im September 2021 im Stadtgebiet Ingolstadt einen Molotowcocktail zwischen die Zapfsäulen einer Tankstelle geworfen haben, um die Tankstelle in Brand zu setzten. Als dies zunächst nicht gelang, soll er weiteren Müll angezündet und neben die Zapfsäulen geworfen haben. Nach der Flucht des Angeklagten konnte der Brand durch Passanten gelöscht werden.

Az. 5 KLs 12 Js 18009/21 – wegen Vergewaltigung
Termine: 18.07., 20.07., 03. und 05.08.2022 jeweils 9:15 Uhr in Sitzungssaal 11 (nur 03.08.: Beginn 14.30 Uhr).

Der zur Tatzeit 27-jährige Angeklagte soll im September 2021 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine ihm bis dato unbekannte Frau nachts gegen 03.30 Uhr auf einem öffentlichen Parkplatz vergewaltigt haben.


Zivilsachen:

# 8. Zivilkammer, VRiLG Hellerbrand

Az. 83 O 1394/21 – wegen Unterlassung „Gender-Leitfaden“

Verkündungstermin: 29.07.2022, 08.30 Uhr, Sitzungssaal 16.

Die Parteien streiten über die Verbindlichkeit einer internen Richtlinie der Beklagten, der AUDI AG. Die Beklagte hat im Frühjahr 2021 einen Leitfaden für gendersensible Sprache in der Unternehmenskommunikation eingeführt.  Der Kläger ist Angestellter der Konzernmutter Volkswagen AG und wendet sich dagegen, dass in der Kommunikation mit ihm und/oder gegenüber der Beklagten entsprechend des Leitfadens ein sog. Gender Gap genutzt werden soll. Der Kläger sieht hierin insbesondere eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.