Pressemitteilung vom
01.12.2023
Im sogenannten „Doppelgänger-Verfahren" (Aktenzeichen 1 Ks 12 Js 14061/22) hat der Vorsitzende der 1. Strafkammer mit Verfügung vom 30.11.2023 die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens für Journalistinnen und Journalisten angeordnet.
Die Hauptverhandlung beginnt am 16.01.2023.
Die Akkreditierung findet in folgendem Zeitraum statt:
Dienstag, den 12.12.2023 um 12.00 Uhr (MESZ)
bis
Montag, den 18.12.2023 um 12.00 Uhr (MESZ)
Für die Akkreditierung ist ein besonderes Formular zu verwenden (siehe Link unten).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Verfügung des Vorsitzenden der 1. Strafkammer verwiesen (siehe Link unten).