Pressemitteilung vom
08.01.2024
Im sogenannten „Doppelgänger-Verfahren" (Aktenzeichen 1 Ks 12 Js 14061/22) hat der Vorsitzende der 1. Strafkammer zur Sicherheit der Angeklagten und der übrigen Verfahrensbeteiligten sowie zur Sicherung
des störungsfreien Ablaufs der Hauptverhandlungstermine im Rahmen einer Sicherheitsverfügung vom 04.01.2024 Anordnungen getroffen.
Die Sicherheitsverfügung enthält insbesondere Anordnungen für Zuhörer und Medienvertreter und ist unter dem unten aufgeführten Link abrufbar.