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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom

08.01.2024

Im sogenannten „Doppelgänger-Verfahren" (Aktenzeichen 1 Ks 12 Js 14061/22) hat der Vorsitzende der 1. Strafkammer zur Sicherheit der Angeklagten und der übrigen Verfahrensbeteiligten sowie zur Sicherung des störungsfreien Ablaufs der Hauptverhandlungstermine im Rahmen einer Sicherheitsverfügung vom 04.01.2024 Anordnungen getroffen.

Die Sicherheitsverfügung enthält insbesondere Anordnungen für Zuhörer und Medienvertreter und ist unter dem unten aufgeführten Link abrufbar.