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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Landgericht Ingolstadt ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren zuständig:

erstinstanzielle bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem 5000 € übersteigenden Streitwert (wichtigste Ausnahme: Wohnraummietverhältnisse, für die allein die Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben ist) sowie alle Rechtsstreitigkeiten wegen Amtshaftungsansprüchen. Seit 01.01.2010 wird das richterliche Fachwissen in Spezialkammern gebündelt bei

  • Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechts-und Patentanwälte, Notare, Steuerberater ( 3. Zivilkammer)
  • Streitigkeiten aus Versicherungsverhältnissen (2. Zivilkammer)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen (3. Zivilkammer)
  • Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften (4. Zivilkammer)
  • Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen (5. und 6. Zivilkammer)
  • Streitigkeiten aus Erbrecht (8. Zivilkammer)
  • Streitigkeiten aus Insolvenzrecht (8. Zivilkammer)
Handelssachen (1. und 2. Handelskammer) z.B. Streitigkeiten unter Kaufleuten, Klagen aus Schecks und Wechseln, Klagen zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit einem 5000 € übersteigenden Streitwert

Berufungen gegen Urteile der Zivilrichter der Amtsgerichte Ingolstadt, Pfaffenhofen a.d. lm und Neuburg a.d. Donau

Beschwerdeverfahren in Zivilsachen sowie in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs-, Betreuungs-, Vormundschafts- und Kostenangelegenheiten)

Organisatorisches

Für die Bearbeitung dieser Zivilverfahren sind beim Landgericht Ingolstadt acht Zivilkammern und zwei Kammern für Handelssachen eingerichtet.

Bei Fragen empfiehlt es sich zunächst mit den jeweiligen Mitarbeitern der Geschäftsstellen innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten Kontakt aufzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Ingolstadt gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Die Öffnungszeiten können Sie der Startseite entnehmen. Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung sinnvoll. Die jeweilige Kammer, die Ihr Verfahren bearbeitet, ergibt sich aus der ersten Ziffer des Aktenzeichens.

Gerichtsnahe Mediation – Projekt Güterichter – eine alternative Form der Streitbeilegung

Das Landgericht Ingolstadt bietet ab dem 01.09.2008 als alternative Form der Konfliktlösung ein sogenanntes Güterichterverfahren (gerichtsnahe Mediation) an, das durch hierfür besonders geschulte RichterInnen durchgeführt wird.

Seit der Einführung im Jahr 2008 hat die Mediation am Ingolstädter Landgericht eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote im Verlgeich zu streitigen Güteverhandlungen. Dies bedeutet, dass die Parteien gemeinsam mit einem speziell ausgebildeten Güterichter und ihren Anwälten eine Lösung für ihren Rechtsstreit erarbeitet haben. Prozessdauer und - kosten wurden so deutlich verringert. Die sechs GüterichterInnen Prof. Dr. Bettina Mielke, Jürgen Häuslschmid, Heike Linz-Höhne, Elisabeth Osiander, Dr. Hannah Nießen und Fabian Lettenbauer lösen im Gespräch, außerhalb des streitigen Verfahrens, in einem angenehm ausgestatteten Raum, am runden Tisch und mit großem Engagement, Konflikte aus unterschiedlichen Lebensbereichen. Streitigkeiten aus Näheverhältnissen wie Erbschaftsangelegenheiten sind, ebenso wie Bauprozesse, geeignet, um in der Mediation zur Zufriedenheit beider Parteien geregelt zu werden.

Die Erfolgsquote von über zwei Dritteln spricht für das Verfahren und die Qualität der Güterichter.
Nach über 10 Jahren können wir sagen: Gerichtsinterne Mediation ist ein kleines Erfolgsmodell.

Hier erreichen Sie die zuständigen Stellen:

1.  Zivilkammer
Telefon: 0841/312-207, Telefax: +49 9621 96241-2085

2.  Zivilkammer
Telefon: 0841/312-431, Telefax: +49 9621 96241-2085

3.  Zivilkammer
Telefon: 0841/312-218, Telefax: +49 962 196241-0746

4.  Zivilkammer
Telefon: 0841/312-434, Telefax: +49 9621 96241-1784

5.  Zivilkammer
Telefon: 0841/312-420, Telefax: +49 9621 96241-1787

6.  Zivilkammer
Telefon: 0841/312-424, Telefax: +49 9621 96241-0746

7.  Zivilkammer
Telefon: 0841/312-389, Telefax: +49 96219 6241-2498

8.  Zivilkammer
Telefon: 0841/312-431, Telefax: +49 9621 96241-2085

1. und 2. Kammer für Handelssachen
Telefon: 0841/312-434 oder 0841/312-496
Telefax: +49 9621 96241-1784

Mediation/Güterichter
Telefon: 0841/312-431, Telefax: +49 9621 96241-2085