Gerichtsbezirk
Das Landgericht München I liegt im Oberlandesgerichtsbezirk München:
Der Bezirk des Landgerichts München I umfasst
-
die Landeshauptstadt München, sowie
-
die Städte, Gemeinden und gemeindefreien Gebiete des Landkreises München.
Nachbarbezirke
Für die umliegenden Landkreise sind das
-
Landgericht München II (Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Starnberg), das
-
Landgericht Landshut (Erding und Freising), sowie das
-
Landgericht Traunstein (Landkreis Rosenheim) zuständig.
Sonderzuständigkeiten
In bestimmten Rechtsgebieten ist das Landgericht München I für ganz
zuständig (z.B. in Sortenschutzstreitigkeiten und für Entschädigungssachen),
in anderen für den gesamten Bezirk des
(z.B. Berufungs- und Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen, Streitigkeiten auf den Gebieten des Umwandlungs-, Aktien-, Kartell-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- Marken- und Urheberrechts etc.; sowie im Strafrecht bei bestimmten Staatsschutzdelikten).
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Gerichtsverfassungsgesetz (§ 74a, § 72) und der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz.
Interne Geschäftsverteilung
Die zuständige Kammer innerhalb des Gerichts wird vom Präsidium, einem Selbstverwaltungsorgan der Richter, jährlich im Voraus bestimmt.
Hier finden Sie den internen Geschäftsverteilungsplan.