Menü

Lg-muencheni

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 12 vom 17.09.2020

Am Landgericht München I fanden am Donnerstag den 17. September 2020 ab 12:00 Uhr weitere Verhandlungen im Verfahrenskomplex Betriebsschließungsversicherung statt. Die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I verhandelte im Sitzungssaal 270 im Justizpalast, Prielmayerstr. 7 drei weitere Klagen von Gastronomen und Hoteliers gegen ihre Versicherung. Auf die Pressemitteilung vom 31.07.2020 wird insoweit Bezug genommen:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2020/8.php

Zudem erging ein erstes Urteil in dem Rechtsstreit einer Kindertagesstätte gegen eine Versicherung (Az. 12 O 7208/20). Die Klage der Kindertagesstätte wurde abgewiesen, da die Kindertagesstätte nicht vollständig, sondern nur bezüglich des regulären Betriebs geschlossen war, gleichzeitig aber eine Notbetreuung aufrechterhielt. Die einschlägigen Versicherungsbedingungen setzten für den Eintritt des Versicherungsfalls jedoch eine vollständige Betriebsschließung voraus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der ebenfalls für den 17.09.2020 anberaumte Verkündungstermin im Verfahren
12 O 7473/20 wurde aufgrund neuen Sachvortrags der Parteien aufgehoben.

Die nächsten Verkündungstermine sind derzeit für den 01.10.2020 (Az. 12 O 5895/20) und den 22.10.2020 (Az. 12 O 5868/20) vorgesehen.

Inzwischen sind in dem Verfahrenskomplex Betriebsschließungsversicherung am Landgericht München I 72 Klagen eingegangen

 
Verfasser der Pressemitteilung:
Richter am Landgericht München I  Benjamin Kuttenkeuler - Pressesprecher -