Pressemitteilung 18 vom 01.10.2020
Neue Kammer für Urheberrecht am Landgericht München I
Heute nimmt die vom Landgericht München I neu gegründete und auf Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer unter Vorsitz von Frau Dr. Elke Schwager im Gerichtsgebäude am Lenbachplatz 7 in München ihren Dienst auf. Weitere Mitglieder der 42. Zivilkammer sind Frau Dr. Nina Heintzeler und Frau Dr. Charlotte Meyer-Bülow.
Die 42. Kammer übernimmt ab sofort alle eingehenden
- Urheberrechtsstreitsachen in erster und zweiter Instanz,
sowie insbesondere alle eingehenden Verfahren in erster Instanz in den Bereichen
- Designrecht einschließlich Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht,
- Verlagsrecht, und
- Rechtsstreitigkeiten, welche die Ansprüche aus der Herstellung und Auswertung von Filmen betreffen.
Zur Entlastung der anderen Kammern des gewerblichen Rechtsschutzes übernimmt die 42. Zivilkammer auch bereits laufende Verfahren.
Die Einrichtung der neuen Kammer wird durch den „Pakt für den Rechtsstaat“ durch Zuwei-sung einer halben Richterstelle unterstützt. Landgerichtspräsidentin Dr. Andrea Schmidt: „Durch die Konzentration von Urheberrechtstreitsachen bei der neuen Kammer stärken wir den Urhebergerichtsstandort München weiter. Die neue Zuständigkeit fördert daneben auch das Designrecht. Ich danke dem Oberlandesgericht München und dem Staatsministerium der Justiz für die Ermöglichung unseres Vorhabens.“
Landgerichtspräsidentin Dr. Andrea Schmidt weiter: „Die drei Richterinnen bringen allesamt Erfahrung im sogenannten „grünen Bereich“ mit. Es freut mich, dass wir sie für die neuen Aufgaben gewinnen konnten. Die Kammer kann daher schnell in medias res gehen.“ Durch die Besetzung wird auch die Anzahl der Güterichter bei den Kammern des gewerblichen Rechtsschutzes erhöht. Zwei der drei Richterinnen sind erfahrene Güterichterinnen am Landgericht. „Unsere Erfahrung aus den Mediationen speziell im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts nehmen wir mit in die Sitzungen. Wir setzen auf Kommunikation, Transparenz und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Parteien und ihren Anwälten.“, so die Vorsitzende Richterin Dr. Elke Schwager.
Die bereits bestehenden Kammern für gewerblichen Rechtsschutz freuen sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und wünschen der neuen Urheberrechtskammer einen guten Start!
Hintergrund:
Das Landgericht München I ist eines von zwei bayerischen Landgerichten, die erst- und zweit-instanzlich für Urheberrechtsstreitsachen zuständig sind. Auch Design- und Gemeinschafts-geschmacksmusterstreitsachen bearbeitet unter den bayerischen Landgerichten – neben dem Landgericht Nürnberg-Fürth - nur das Landgericht München I.
Das Landgericht München I bietet für sämtliche rechtshängigen Verfahren die Möglichkeit einer Mediation vor ausgebildeten Güterichtern mit dem Ziel, unter Einbindung der Parteien eine zufriedenstellende, nachhaltige Lösung für ihren Streit zu finden (weitere Informationen hier). Das Güterichterverfahren wird im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes häufig und mit großem Erfolg eingesetzt, wie etwa in dem Rechtsstreit zwischen Oliver Kahn und der T1TAN GmbH (PM vom 28.11.2019).
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I Anna-Lena Klein – stv. Pressesprecherin -