Pressemitteilung 22 vom 22.10.2020
Ergebnisse der Evaluation ‒ 10 Jahre Münchner Verfahren in Patentstreitsachen
Die Ergebnisse der Evaluation "10 Jahre Münchner Verfahren in Patentstreitsachen" des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb sind am Donnerstag, den 22.10.2020, im Justizpalast in einer Online-Veranstaltung vorgestellt worden.
Nach einer Begrüßung durch die Präsidentin des Landgerichts Dr. Andrea Schmidt erklärte Staatsminister Georg Eisenreich:
"Die Patentstreitkammern des Landgerichts München I zählen bundesweit zu den führenden Spruchkörpern. Die Patentstreitkammern sind eine wichtige Säule des Patentstandorts München. Neben unseren vielen innovations- und patentstarken Unternehmen, dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Patentamt sichern die Patentstreitkammern die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte. Die Evaluation hat das bestätigt. Bei der letzten Veranstaltung habe ich gesagt: Wir wollen auch weiterhin ganz oben mitspielen. Heute sage ich: Ich habe keine Sorge, dass uns dies gelingen wird.“
Insgesamt fast 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Richter- und (Patent-)Anwaltschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter von Fachpresse und Medien hatten die Gelegenheit, mit Dr. Thomas Ermer, Ministerialdirigent des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, der Präsidentin des Landgerichts Dr. Andrea Schmidt, sowie Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Dr. Sabine Rojahn, Rechtsanwältin im Bereich Patentrecht aus München, über die Ergebnisse der Evaluation sowie Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Münchner Verfahrens zu diskutieren.
Das Landgericht München I gehört mit seinen beiden Patentstreitkammern zu den drei führenden Standorten für Patentstreitsachen in Deutschland. Als erste Reaktion auf die Evaluationsergebnisse sind seit dem 01.10.2020 die Patentstreitkammern des Landgerichts München I entlastet und nun weitestgehend nur noch für Patentrecht zuständig, wie die Präsidentin des Landgerichts München I, Dr. Andrea Schmidt, herausstellte.
Die Gesamtschau der Antworten der Befragungsteilnehmer zum Münchner Verfahren in Patentstreitsachen zeigt laut Prof. Harhoff, dass das Verfahren mit seinem frühen ersten Ter-min, also zwei echten, inhaltlichen Terminen in kurzem Zeitrahmen, als herausragender Vor-teil des Standortes München gesehen wird. Fast 80 Prozent der Befragten vertreten die Auffassung, dass die Einführung des Münchner Verfahrens die Attraktivität Münchens als Standort für Patentstreitverfahren beträchtlich gesteigert hat.
Prof. Harhoff: „Die Beteiligung an unserer Befragung war ausgesprochen gut. Die Befragten wissen zu würdigen, dass mit dieser Befragung Anregungen aus der Anwaltschaft für die Weiterentwicklung des Münchner Verfahrens gewonnen werden. Anwälte schätzen in Patentstreitsachen vor allem Vorhersehbarkeit und qualitativ gut begründete Entscheidungen. Entsprechend empfehlen sie für die Weiterentwicklung des Standorts München vor allem Kontinuität bei der Besetzung der Kammern und eine stärkere Spezialisierung der Richter auf Patentrecht. Entsprechende Maßnahmen könnten die Attraktivität des Standorts weiter erhöhen.“
Die Befragung zeigte auch Ansätze für eine Weiterentwicklung der sogenannten Hinweise zum Münchner Verfahren auf, welche die beiden Kammern für Patentrecht prüfen und ggf. mit einer Aktualisierung dieser Hinweise umsetzen wollen. Kernpunkte des seit Ende 2009 von beiden Patentkammern praktizierten Münchner Verfahrens des Patentstandortes München sind die Durchführung zweier Verhandlungstermine in der Sache und ein strenges Fristenregime. Dies hat zum Ziel das Verfahren besonders effizient und effektiv zu gestalten.
Ergänzend verweisen wir auf die Pressemitteilung zur ersten Veranstaltung zum Münchner Verfahren in Patentstreitsachen vom 24.10.2019:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2019/11.php
sowie auf die Pressemitteilung zur Neugründung einer Kammer für Urheberrecht vom 01.10.2020: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2020/18.php
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin -