Pressemitteilung 25 vom 28.09.2021
Mündliche Verhandlung TÜV-Süd
Heute fand ab 9.10 Uhr die mündliche Verhandlung zu dem Verfahren der Gemeinde Brumadinho u.a. gegen die TÜV Süd AG statt (Az. 28 O 14821/19).
Im Januar 2019 brach der Staudamm einer Eisenerzmine in der brasilianischen Gemeinde. Hierdurch wurde eine giftige Schlammlawine ausgelöst, bei der über 200 Menschen starben.
Die Gemeinde und Angehörige eines Opfers klagen, weil sie der Ansicht sind, dass eine Gesellschaft, an der die TÜV Süd AG mittelbar beteiligt ist, den Staudamm zuvor geprüft und zu Unrecht für sicher befunden habe. Sie nehmen deshalb die TÜV Süd AG auf Schadenersatz in Anspruch.
Die beklagte TÜV Süd AG bestreitet ihrerseits die Verantwortlichkeit und begehrt die Abwei-sung der Klage.
Die 28. Zivilkammer hat nach Erörterung des Sach- und Streitstands mit den Parteien Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 01.02.2022 um 11 Uhr in Sitzungssaal 137 im Justizpalast, Prielmayerstraße 7.
Die Pressestelle wird zeitnah zur Verkündung der Entscheidung eine Pressemitteilung über den Presseverteiler des Landgerichts München I herausgeben und auf die Homepage des Landgerichts München I stellen.
Sollte ein Urteil ergehen, wird dies auf Anfrage an pressestelle@lg-m1.bayern.de anonymisiert mit Urteilsgründen an interessierte Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien versandt.
Zum Hintergrund: In einem Verkündungstermin wird eine Entscheidung des Gerichts verkündet. Dies kann ein Urteil, jedoch auch z.B. ein Hinweis- oder Beweisbeschluss sein.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I Cornelia Kallert - Pressesprecherin