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Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 32 vom 13.12.2021

Ankündigung Akkreditierung zu einem ZIVILRECHTLICHEN Verfahren betreffend Jahresabschlüsse Wirecard AG

Am 16.12.2021 findet um 10:30 Uhr vor der 5. Kammer für Handelssachen des Landge-richts München I im Justizpalast, Prielmayerstr. 7 in München die mündliche Verhandlung im Verfahren Az. 5 HK O 15710/20 statt.

Der Kläger hat als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG Klage er-hoben auf Feststellung der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Beklagten zum 31.12.2017 und zum 31.12.2018 sowie auf Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse der Hauptversammlungen der Beklagten vom 21.6.2018 bzw. 18.6.2019 über die Ver-wendung des Bilanzgewinns.

Zur Begründung macht er im Wesentlichen geltend, in beiden Jahresabschlüssen sei es bei den Beteiligungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen zu erheblichen Überbewertungen gekommen. Die Beklagte sowie ein auf Seiten der Beklagten als Streithel-fer beigetretenes ehemaliges Vorstandsmitglied haben sich der Klage widersetzt. Sie sind der Auffassung, dass die Vorwürfe jedenfalls nicht nachgewiesen seien.

Wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit und der derzeit geltenden Beschränkungen aufgrund der andauernden Corona-Virus-Pandemie wird das Landgericht München I für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien an der mündlichen Verhandlung ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen.

Die Akkreditierung findet am Dienstag, den 14.12.2021 von 8.00 Uhr bis um 13.00 Uhr statt.
Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien können sich ausschließlich per E-Mail akkreditieren. Die E-Mailadresse lautet:


pressestelle@lg-m1.bayern.de 

Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.
Mit dem Akkreditierungswunsch ist ein gültiger Presseausweis/Dienstausweis oder eine Arbeitgeberbestätigung bzw. ein anderweitiger Nachweis der redaktionellen Pressetätigkeit zu übermitteln.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der Akkreditierung über einen E-Mail-Account und funktionierendes Internet sowie einen gültigen Presseausweis bzw. einen anderen Nachweis im o.g. Sinne verfügen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Sit-zungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden der 5. Kammer für Handelssachen verwiesen, welche dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

Das Ergebnis der Akkreditierung wird gesondert am Mittwoch, den 15. Dezember 2021, bis spätestens 13 Uhr über den Presseverteiler und auf der Homepage des Landgerichts München I bekanntgegeben.

Ein Hinweis in eigener Sache:

Liebe Vertreter und Vertreterinnen von Presse und Medien, in diesen Zeiten ist uns Presse und Medienberichterstattung unvermindert wichtig.

Wir haben deshalb ein Konzept erarbeitet, das bei begrenztem Platzangebot möglichst optimale Arbeitsbedingungen für die Presse- und Medienarbeit gewährleisten soll.

Vor dem Hintergrund der noch andauernden Pandemielage müssen wir Sie, liebe Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien, an dieser Stelle um Verständnis und Flexibilität bitten. Wir haben die derzeit bestehenden infektionsschutzrechtlichen Besonderheiten zwingend zu berücksichtigen. Die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens dient der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und der weiteren Eindämmung der Virusverbreitung innerhalb des Sitzungssaales während der derzeitigen Corona-Virus-Pandemie und bietet Ihnen Planungssicherheit.

Deshalb haben wir für die Verhandlung einen der größten Sitzungssäle der Münchner Justiz-behörden vorgesehen. Es stehen für Presse und Medien 7 Sitzplätze im Saal sowie weitere 15 Sitzplätze in einem nahegelegenen gesonderten Raum, in die der Ton aus der Verhand-lung übertragen wird, zur Verfügung.

Am Tag der mündlichen Verhandlung werden wir für alle Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien, die nicht persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen können oder wollen, nach Ende der Verhandlung zeitnah eine Pressemitteilung herausgeben. Ferner werden wir als Ansprechpartner vor Ort sowie telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung ste-hen.
Bitte helfen Sie sich gegenseitig und sprechen Sie sich hier gegebenenfalls auch – soweit möglich - untereinander ab.

Auch in schwierigen Zeiten:
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Verfasserin der Pressemitteilung:

Richterin am Landgericht München I  Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin -



Sitzungspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der weltweiten Corona-Virus-Pandemie ergehen zum Schutz der Gesundheit der Teilnehmer der Sitzung im Zivilverfahren Dr. Jaffé gegen Wirecard AG, 5 HK O 15710/20, am 13.12.2021 gemäß § 176 Abs. 1 GVG folgende Anordnungen:

Teil 1: Durchführung der Sitzung

1.
Die Sitzung findet am Donnerstag, den 16.12.2021 im Sitzungssaal 134 im Justizpalast, Prielmayerstr. 7 in München, statt.

2.
Im Sitzungssaal sind die vorgegebenen Sitzabstände einzuhalten. Die Anordnung der Stühle und Tische darf nur mit Genehmigung des Vorsitzenden geändert werden. Das Aufstellen zusätzlicher Stühle bedarf ebenfalls der Genehmigung des Vorsitzenden.

3.
Alle im Sitzungssaal anwesenden Personen haben im Sitzungssaal ihre Plätze derart einzu-nehmen, dass – soweit möglich – ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zum jeweiligen Sitznachbarn, mindestens aber ein (gedachter) freier Platz dazwischen, gewährleistet ist. Die-ser Abstand ist auch zum jeweiligen Vorder- bzw. Hintermann einzuhalten. Soweit Trenn-scheiben zur Verfügung stehen, kann von diesen Vorgaben nach Zustimmung des Vorsitzen-den abgewichen werden.

4.
Alle Anwesenden haben im Sitzungssaal ununterbrochen eine FFP2-Maske ohne Ventil,zu tragen. Befreit vom Tragen einer Maske sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer FFP2-Maske aufgrund einer Be-hinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Der Nachweis kann durch Vorlage eines nachvollziehbaren ärztlichen Attests geführt werden.

5.
Wer Fieber, Husten, Schnupfen, Geschmacksverlust oder andere Krankheitssymptome für COVID-19 aufweist, oder unter Quarantäne steht, in den letzten 14 Tage Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatte oder in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet war, darf an der Sitzung nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorsitzenden teilnehmen.

6.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sind auch im Sitzungssaal einzuhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass auch im gesamten Ge-richtsgebäude eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske besteht.

7.
Ein Herantreten an die besetzte Richterbank ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorsitzenden gestattet.

8.
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Anzahl der verfügbaren Plätze im Sitzungssaal erheblich reduziert. Es stehen insgesamt 30 Plätze zur Verfügung. Diese werden wie folgt vergeben:- 5 Plätze für das Gericht (die Kammer, Protokoll, ein Wachtmeister)- 6 Plätze für die Klagepartei (voraussichtlich)- 4 Plätze für die Beklagtenpartei (voraussichtlich).Es kann daher womöglich nicht für alle Personen, die als Zuhörer und/oder Medienvertreter an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, ein Platz bereitgehalten werden.Von den ca. 15 Sitzplätzen im Zuschauerbereich sind 7 für Medien reserviert. Diese Plätze werden mittels Akkreditierung gemäß Teil 2 dieser Verfügung vergeben.

9.
Zuschauer und Zuschauerinnen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingelassen.

10.
Der Sitzungssaal wird um ca. 10:00 Uhr geöffnet. Die Plätze sind bis 10:20 Uhr einzunehmen.

11.
Bleiben im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens vergebene Plätze frei, gilt für die Bele-gung dieser Plätze Ziffer 9. dieser Verfügung.

12.
Vertretern und Vertreterinnen von Presse und Medien dürfen elektronische Medien nur offline nutzen. Bild- und Tonaufnahmen während der mündlichen Verhandlung müssen unterbleiben.

13.
Fotografen und Kameraleuten ist ein kurzer Aufenthalt – ohne Sitzplatz - vor Beginn bis zum Aufruf der Sache für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen gestattet. 

Teil 2: Durchführung des Akkreditierungsverfahrens

1.
Vertreter und Vertreterinnen der Medien können sich ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Wirecard“ und unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises oder anderweiti-gen Nachweises der Pressezugehörigkeit über das Postfach der Pressestelle des Landge-richts München I

pressestelle@lg-m1.bayern.de

akkreditieren. Auf anderem Wege (z. B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und wer-den auch nicht weitergeleitet.

Für die Akkreditierung ist kein gesondertes Formular erforderlich.
Die Akkreditierung findet am Dienstag, den 14.12.2021 von 8.00 Uhr bis um 13.00 Uhr statt.
Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

2.
Es werden folgende Gruppen gebildet, für welche die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen im Sitzungssaal reserviert wird.   

(1) Gruppe 1:   Nachrichtenagenturen: 2 Plätze

(2) Gruppe 2:  Fernsehen und Radio: 2 Plätze (davon einer für öffentlich-rechtliche Sender, einer für private Sender)(3)

Gruppe 3:  Sonstige Medien: 3 Plätze

3.
Innerhalb der Gruppen wird die Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Akkre-ditierungsgesuche für die jeweilige Gruppe vorgenommen. Wird für Gruppe 1 oder 2 das Kontingent nicht ausgeschöpft, erhöhen sich die Sitzplätze der Gruppe 3 entsprechend.

Gehen für Gruppe 1 oder 2 mehr Akkreditierungen ein als Plätze vorgesehen sind, werden die das Kontingent überschreitenden Gesuche in der Gruppe 3 berücksichtigt, soweit das Kontingent der Gruppe 3 nicht ausgeschöpft ist. Der zeitliche Eingang des Gesuchs ist dabei maßgeblich.

4.
Jedes Medium bzw. Presseorgan kann sich mit beliebig vielen Personen am Akkreditierungs-verfahren beteiligen, hat jedoch stets nur Anspruch auf einen reservierten Sitzplatz.

5.
Die Tonübertragung aus dem Sitzungssaal ist gemäß Beschluss vom 13.12.2021 nach § 169 Abs. 1 Satz 3 GVG in einen weiteren Raum zugelassen.

Medienraum im Sitzungssaal 137, Justizpalast München

Diese insgesamt vorhandenen weiteren 15 Sitzplätze für Vertreterinnen und Vertreter von Medien werden in den Arbeitsräumen wie folgt verteilt:

(1) Gruppe 1: Nachrichtenagenturen: 1 Platz 
(2) Gruppe 2: Fernsehen und Radio: 1 Platz
(3) Gruppe 3: sonstige Medien: 13 Plätze

6.
Zuerst werden die Plätze im Sitzungssaal, dann die Plätze im Medienraum vergeben. Dabei wird jeweils entsprechend Ziffer 3. und 4. dieser Verfügung verfahren.

7.
Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird am Mittwoch, den 15.12.2021 bis spätes-tens 13 Uhr gesondert über den Presseverteiler und auf der Homepage des Landgerichts München I bekanntgegeben.

8.
Akkreditierte Personen können ihre Sitzplatzreservierung an eine andere akkreditierte Person abgeben. Beim Einlass ist den Pressesprechern vor Ort die Platzweitergabe mitzuteilen und durch einen geeigneten Beleg (z.B. Bestätigung per E-Mail der/des Weitergebenden) nachzuweisen.

Ergänzend wird für die zu beachtenden Regeln in den Gerichtsgebäuden auf die „Wichtigen Hinweise zum Coronavirus“ unter

Landgericht München 1 - Startseite - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de) (Landgericht München I)

Bezug genommen.

Gez.

Dr. KrenekVorsitzender Richter am Landgericht