Pressemitteilung 22 vom 05.10.2022
Neuer Termin im Verfahren um einen möglichen Schadenersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern wegen eines nicht durchgeführten Maskengeschäfts
In
dem zivilrechtlichen Verfahren eines fränkischen Unternehmers auf Schadenersatz
wegen eines „geplatzten“ Maskengeschäfts hat die 34. Zivilkammer des
Landgerichts München I heute den für morgen, 6. Oktober 2022, angesetzten Termin
zur Beweisaufnahme verlegt. Grund für die Verlegung ist die Erkrankung eines
Prozessbeteiligten.
Der neue Termin zur mündlichen Verhandlung und Einvernahme von Zeugen ist nunmehr bestimmt auf Donnerstag, den 3. November 2022, 9:00 Uhr (Az. 34 O 4965/21).
Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I Cornelia Kallert – Pressesprecherin -