Pressemitteilung 07 vom 10.03.2022
„Einigung im Markenrechtsstreit Hofbräuhaus gegen Hofbrauhaus“
In dem Markenrechtsstreit mit dem Az. 33 O 15667/20 hat die unter anderem auf Markenrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I den Verkündungstermin vom 26.04.2022 heute abgesetzt.
Die Parteien haben sich im Vergleichswege geeinigt. Das Verfahren vor dem Landgericht München I ist somit abgeschlossen.
Hinweis:
Zum Inhalt des Vergleichs wird wegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung der Parteien keine Stellungnahme seitens der Pressestelle des Landgerichts München I erfolgen.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin