Pressemitteilung 21 vom 08.08.2023
Corona-Impfschaden
Das Landgericht München I, 23. Zivilkammer, hat heute die Klage einer Münchnerin gegen einen Impfhersteller verhandelt, bei dem u.a. Schadensersatz nach einer COVID-19-Impfung begehrt wird, Az. 23 O 10876/22.
Zum Sachverhalt: Die Klägerin wurde im April 2021 in München mit dem Impfstoff der Beklagten gegen das SARS-Cov-2-Virus („Coronavirus“) geimpft. Sie macht geltend, seit dieser Impfung unter dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu leiden, bei denen es sich nach ihrer Darstellung um einen Impfschaden handeln soll. Die Klägerin verlangt von der Beklagten ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld, mindestens jedoch 250.000 Euro. Außerdem soll die Verpflichtung der Beklagten festgestellt werden, der Klägerin sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem behaupteten Schadensfall zu ersetzen. Schließlich verlangt die Klägerin von der Beklagten auch verschiedene Auskünfte auf Grundlage von § 84a AMG.
Die Beklagte bestreitet einen Zusammenhang zwischen der Impfung und möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin.
Zum Verhandlungstag: Es wurde eine Güteverhandlung mit anschließendem Haupttermin durchgeführt. Die Kammer hat zunächst Hinweise zur Rechtslage erteilt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anschließend wurde die Klägerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 171b GVG) umfassend angehört.
Die
Kammer hat den Parteien Schriftsatzfristen von insg. vier Monaten nachgelassen
und angekündigt, über den weiteren Fortgang des Verfahrens im Bürowege zu
entscheiden. Ein Verkündungstermin wurde nicht bestimmt.
Verfasser
der Pressemitteilung:
Richter
am Landgericht München I Dr. Jens Kröger,LL.M.
– stellvertretender Pressesprecher