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Pressemitteilung 31 vom 29.11.2023

Vergleich im Verfahren Flughafen München - Satellitenterminal

Im Streit um die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Planung und Errichtung des Satellitenterminals im Bereich des Terminals 2 des Münchner Flughafens, welcher 2016 in Betrieb genommen wurde, haben sich die Parteien verglichen (11 O 18058/19). Sie haben über den Inhalt des Vergleichs Verschwiegenheit vereinbart.

Das Verfahren ist damit in der für das Baurecht zuständigen 11. Zivilkammer beim Landgericht München I erledigt. Weitere Auskünfte werden nicht erteilt.


Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin