Pressemitteilung 07 vom 23.02.2023
Aufhebung des Verkündungstermins vom 27. Februar 2023 im Verfahren von Leidtragenden des Unglücks in einer brasilianischen Eisenerzmine gegen die TÜV Süd AG (Az. 15 O 1083/21)
Vor dem Landgericht München I wird unter dem Az. 15 O 1083/21 ein Verfahren von Überlebenden sowie Angehörigen von Opfern eines im Jahr 2019 gebrochenen Staudamms einer brasilianischen Eisenerzmine gegen die TÜV Süd AG auf Schadenersatz geführt.
Der bislang zuständige Einzelrichter hat den in diesem Verfahren festgesetzten Verkündungstermin vom 27. Februar 2023 aufgehoben und den Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung angeordnet. Hintergrund ist, dass wegen der besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art eine Übertragung der Sache auf die Kammer erwogen wird.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I Cornelia Kallert – Pressesprecherin -