Bewährungshilfe
Das Gericht unterstellt den Verurteilten für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers, wenn dies angezeigt ist, um ihn von Straftaten abzuhalten.
Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Zusagen. Er berichtet über die Lebensführung des Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen und Zusagen teilt er dem Gericht mit.
Der Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt. Seine Tätigkeit führt er haupt- oder ehrenamtlich aus.
Erreichbarkeit:
Die Büroräume der Bewährungshelfer beim Landgericht Passau befinden sich in der Spitalhofstraße 82, 94032 Passau
Telefon: +49 851 / 394 -170
Fax: +49 / 962196241 - 0395
E-Mail: bewaehrungshilfe@lg-pa.bayern.de
E-Mail-Adressen eröffnen keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Link zum Bayerischen Behördenwegweiser zum Thema Bewährungshilfe.
Erklärfilm über das Berufsbild "Bewährungshelfer"
Der Erklärfilm über das Berufsbild eines Bewährungshelfers informiert in wenigen Minuten einfach und verständlich, welche Aufgaben Bewährungshelfer/innen erfüllen, welche Ausbildung und persönlichen Anforderungen vorausgesetzt werden und welche Leistungen durch die Bewährungshilfe erbracht werden.
http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/bewaehrungshelfer-gerichtshelfer/