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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 10 vom 18.03.15

Teilabschluss im Strafprozess gegen drei Angeklagte wegen Verdachts der unerlaubten Einführ von Betäubungsmittel u.a. vor der Großen Strafkammer


Das bezeichnete Strafverfahren – wegen der Anklageschrift wird auf die frühere Presseerklärung 7/15 Bezug genommen - wurde gestern abends noch zum Teil abgeschlossen:

Der aus Kasachstan stammende Angeklagte Eduard Z. hat sein früheres Geständnis widerrufen, weshalb das Strafverfahren gegen ihn abgetrennt wurde; insoweit nimmt der Prozess seinen Fortgang gemäß den bereits mitgeteilten Terminen.

Gegen die anderen beiden Angeklagten hat die Große Strafkammer folgende Urteile gesprochen:

- Der (aus der Ukraine stammende) Angeklagte Oleg M. wurde wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, ein Geldbetrag von 3.500,00 Euro wurde für verfallen erklärt.

- Der (ebenfalls aus Kasachstan stammende) Angeklagte Michael D. wurde wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit einer unerlaubten Einfuhr in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet, ein Geldbetrag von 10.000,00 Euro wurde für verfallen erklärt.

Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.




Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber