Pressemitteilung 11 vom 22.04.15
Verfahren gegen drei Angeklagte wegen Verdachts des Diebstahls in mehreren Fällen
Am Montag, den 13.04.2015, 09.00 Uhr, beginnt der Strafprozess vor der 2. Großen Strafkammer gegen drei Angeklagte sämtliche deutsche Staatsangehörige wegen Verdachts unter anderem des Diebstahls in mehreren Fällen (hauptsächlich von Kraftfahrzeugen im Jahre 2014). Die Anklage lautet
- beim 30-jährigen Andreas H. unter anderem auf Diebstahl in 10 Fällen zum Teil mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung sowie Betrug,
- beim 43-jährigen Arnold W. auf Diebstahl in 6 Fällen zum Teil mit Urkundenfälschung und
- beim 29-jährigen Georg H. auf Diebstahl in 4 Fällen zum Teil mit Urkundenfälschung.
Die Angeklagten sind zum Teil geständig; hinzuverbunden wurden zum Teil weitere Anklagen, weshalb mit einer umfangreichen Beweisaufnahme (mehrere Zeugen und auch ein ärztlicher Sachverständiger) zu rechnen ist, weshalb auch bereits Fortsetzungstermine wie folgt anberaumt wurden:
14.04.2015, 24.04.2015 und 05.05.2015, jeweils 09.00 Uhr.
Verhandelt wird in der Großen Strafkammer in der Besetzung mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen.
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber
Kontakt: Tel. 0851/394-104 Fax: 0851/394-4001 E-mail: Poststelle@lg-pa.bayern.de
Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs
der Hauptverhandlung.
Allgemeine Anordnungen des Präsidenten für das Landgerichtsgebäude:
- An jedem Verhandlungstag ist das Betreten des Landgerichts nur Personen gestattet, die sich vorher einer Durchsuchung ihrer Person und ihrer Sachen, insbesondere mitgeführter Taschen, unterzogen haben; Personen, die eine Kontrolle verweigern, werden unter Feststellung ihrer Personalien zurückgewiesen. Die Anordnung gilt nicht für gerichtsbekannte Personen und Vertreter der Medien, die sich als solche ausweisen.
- Ton-, Fernseh-, Rundfunk- und sonstige Bildaufnahmen sind im Landgericht wegen der örtlichen Verhältnisse (altes, verwinkeltes Gebäude mit engen Gängen) aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Soweit die Vertreter von Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwälte als Verteidiger oder Nebenklägervertreter zur Äußerung bereit sind, können die Aufnahmen in der Eingangshalle des Landgerichts vor der Wachtmeisterei (ehemalige Hofkapelle) erfolgen.
Besondere Anordnungen der Vorsitzenden Richterin für den Sitzungssaal 40/II:
- Medienvertreter und Zuschauer erhalten 15 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal; dort ist für die Medienvertreter, die sich zur Berichterstattung angemeldet haben, auf der Pressebank ein Platz reserviert und als solcher gekennzeichnet. Andere Medienvertreter werden, sofern sie auf der Pressebank keinen Platz mehr finden, wie Zuhörer behandelt.
- Film- und Bildaufnahmen durch die Medienvertreter sind bis jeweils 5 Minuten vor Beginn des ersten Verhandlungsstages im Sitzungssaal gestattet. Wehrt eine Person erkennbar ihre Aufnahme ab, so ist diese abzubrechen und sind weitere Aufnahmen zu unterlassen; Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, insbesondere auch der Angeklagten, sind zu wahren.
- Vorbehaltlich einer anderen Anordnung der Vorsitzenden sind zu Beginn des ersten Verhandlungstages vor Aufruf der Sache Film- und Bildaufnahmen auch von den Mitgliedern der Strafkammer im Sitzungssaal gestattet; die Aufnahmen sind mit Aufruf der Sache zu beenden. Diese Anordnung gilt entsprechend für den Tag der Urteilsverkündung, sofern diese an einem eigenen Verhandlungstag erfolgt.
- Tragbare Computer (Laptops) dürfen von Medienvertretern, denen ein reservierter Sitzplatz zugewiesen ist, verwendet werden, wenn die Geräte keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen haben; Netzstrom wird grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.
- Im Übrigen insbesondere auch bei Fortsetzungsterminen - sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal untersagt.