Pressemitteilung 13 vom 07.05.15
Urteil gegen 3 Angeklagte wegen Verdachts des Diebstahls von Kraftfahrzeugen in mehreren Fällen gesprochen
Soeben hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts das Urteil in der genannten Strafsache gefällt, wobei wegen der Einzelheiten der Tatvorwürfe auf die Presseerklärung vom 31.03.2015 (11/15) Bezug genommen wird.
Es wurden verurteilt:
- der 30-jährigen Andreas H. unter anderem wegen Diebstahls in 8 Fällen, davon in 4 Fällen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und in drei Fällen wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten,
- der 43-jährigen Arnold W. unter anderem wegen Diebstahls in 3 Fällen zum Teil mit Urkundenfälschung, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten,
- der 29-jährigen Georg H. wegen Beihilfe zum Diebstahl in 3 Fällen zum Teil mit Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen gegen die Angeklagten Arnold W. und Georg H. wurde zur Bewährung ausgesetzt, gegen diese beiden Angeklagten ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber
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