Pressemitteilung 14 vom 09.06.15
Urteil im Strafverfahren wegen Verdachts des Diebstahls gesprochen
Soeben hat die 2 Große Strafkammer des Landgerichts das Urteil in dem bezeichneten Strafprozess nach 4-tägiger Hauptverhandlung gesprochen. Wegen der Einzelheiten der Tatvorwürfe wird auf die vorangegangene Presseerklärung 12/15 verwiesen.
Der Angeklagte wurde wegen Diebstahls in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt, der Haftbefehl blieb aufrechterhalten.
Bei der noch als Mittäterin angeklagten Frau lautete der Schuldspruch auf Beihilfe in 11 Fällen zum Diebstahl, wofür eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verhängt wurde, welche die Kammer zur Bewährung ausgesetzt hat; der Haftbefehl gegen die Angeklagte wurde aufgehoben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber