Pressemitteilung 16 vom 11.06.15
Strafverfahren wegen Verdachts des versuchten Mordes u.a.
Am Dienstag, den 23.06.2015, 09.00 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen den 47-jährigen Martin K., dem versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil seines Bruders vorgeworfen wird.
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht zwischen beiden Männern seit Jahren ein aus einer Erbschaftsangelegenheit herrührender Streit, der am Tattag im September 2014 nachmittags im landwirtschaftlichen Anwesen des alten Elternhauses eskalierte. Der Angeklagte soll dort mit einem Messer (Klingenlänge ca. 12 cm) bewaffnet und hinter einem Mauervorsprung versteckt seinem Bruder aufgelauert und ihm dann mit Tötungsvorsatz in die Brust gestochen haben .Als der Angeklagte angeblich zu einem zweiten Stich ausholte, soll seinem Bruder die Flucht in das Nachbaranwesen gelungen sein. Die 1 cm lange und ca. 2,5 bis 3 cm tiefe Stichverletzung musste stationär im Krankenhaus versorgt werden, sie hätte nach dem bisherigen Erkenntnisstand bei nur gering abweichender Lokalisation tödlich enden können.
Die Anklageschrift geht vom Merkmal der Heimtücke, also von versuchtem Mord und wegen des Messerstichs von vollendeter gefährlicher Körperverletzung aus.
Zur Hauptverhandlung, zu welcher der Angeklagte aus der Untersuchungshaft vorgeführt wird, sind mehrere Zeugen und Polizeibeamte sowie zwei ärztliche Sachverständige (ein Psychiater und ein Rechtsmediziner) geladen. Die Fortsetzung ist geplant für Freitag, 26.06. und Montag, 13.07.2015, jeweils 09.00 Uhr.
Das Schwurgericht ist kraft Gesetzes voll, also mit drei Berufsrichtern einschließlich der Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt.
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber
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