Pressemitteilung 18 vom 22.06.15
Urteil gegen früheren Schul-Busfahrer rechtskräftig
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat zwischenzeitlich die Revision des früheren Schul-Busfahrers Martin D. als unbegründet verworfen. Wegen der Einzelheiten der damaligen Verurteilung und der verhängten Strafe wird auf die frühere Presseerklärung des Landgerichts (9/14) verwiesen.
Dort war bereits dargelegt worden, dass die Jugendkammer nach umfangreicher Beweisaufnahme von der Wahrheit der Zeugenaussagen überzeugt gewesen ist; die Richtigkeit dieser Beweiswürdigung wurde jetzt durch die Revisionsverwerfung vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Wann der Verurteilte die Strafe zu verbüßen hat, steht noch nicht fest; die Strafvollstreckung obliegt der Staatsanwaltschaft.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber