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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 18 vom 22.06.15

Urteil gegen früheren Schul-Busfahrer rechtskräftig

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat zwischenzeitlich die Revision des früheren Schul-Busfahrers Martin D. „als unbegründet“ verworfen. Wegen der Einzelheiten der damaligen Verurteilung und der verhängten Strafe wird auf die frühere Presseerklärung des Landgerichts (9/14) verwiesen.

Dort war bereits dargelegt worden, dass die Jugendkammer nach umfangreicher Beweisaufnahme von der Wahrheit der Zeugenaussagen überzeugt gewesen ist; die Richtigkeit dieser Beweiswürdigung wurde jetzt durch die Revisionsverwerfung vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Wann der Verurteilte die Strafe zu verbüßen hat, steht noch nicht fest; die Strafvollstreckung obliegt der Staatsanwaltschaft.







Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber