Pressemitteilung 20 vom 09.07.15
Urteil im Prozess gegen 4 Angeklagte wegen schweren Bandendiebstahls gesprochen
Soeben hat die Große Jugendkammer das Urteil in der genannten Strafsache verkündet:
Der Hauptangeklagte wurde wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in 2 Fällen sowie Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
Zwei weitere Angeklagte, (darunter die angeklagte Frau) erhielten wegen schweren Bandendiebstahls in 3 bzw. 2 Fällen eine Jugendstrafe von 2 Jahren bzw eine Gesamtfreiheitsstrafen von 1 Jahr und 10 Monaten; die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Der 4. Angeklagte wurde wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Diebstahls unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Bei der Angeklagten wurde von einer Kosten Auferlegung abgesehen, die anderen 3 Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen 2 Angeklagte bereits rechtskräftig
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber