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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 20 vom 09.07.15

Urteil im Prozess gegen 4 Angeklagte wegen schweren Bandendiebstahls gesprochen

Soeben hat die Große Jugendkammer das Urteil in der genannten Strafsache verkündet:

• Der Hauptangeklagte wurde wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in 2 Fällen sowie Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

• Zwei weitere Angeklagte, (darunter die angeklagte Frau) erhielten wegen schweren Bandendiebstahls in 3 bzw. 2 Fällen eine Jugendstrafe von 2 Jahren bzw eine Gesamtfreiheitsstrafen von 1 Jahr und 10 Monaten; die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

• Der 4. Angeklagte wurde wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Diebstahls unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.


Bei der Angeklagten wurde von einer Kosten Auferlegung abgesehen, die anderen 3 Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen 2 Angeklagte bereits rechtskräftig



Für die Pressestelle des Landgerichts



gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber