Pressemitteilung 21 vom 13.07.15
Urteilsverkündundung im Strafverfahren wegen versuchten Mordes vor dem Schwurgericht
Soeben hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht das Urteil gesprochen. Danach wurde der Angeklagte Martin K. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten Das Urteil ist rechtskräftig.
Wegen des Sachverhalts wird auf die Presseerklärung 16/15 v. 2.6.15 verwiesen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber