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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 22 vom 26.08.15

Strafverfahren wegen Verdachts des versuchten Totschlags u. a. vor dem Schwurgericht

Am Dienstag, dem 18. August 2015, 09.00 Uhr beginnt der Prozess gegen den 32-jährigen Mehmet G., einen österreichischen Staatsangehörigen, dem versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines anderen Mannes sowie zwei Fälle von vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden.

Die tätliche Auseinandersetzung zwischen beiden Männern ereignete sich im Januar 2015 bei einem Treffen am Klostergarten/Kleiner Exerzierplatz in Passau, bei dem an sich eine Aussprache wegen vorangegangener wechselseitiger Beleidigungen und Bedrohungen geplant war, die offenbar auf die Rivalität der Männer wegen einer Frau zurück gingen. Der Angeklagte soll den anderen Mann mit einem 20 bis 30 cm langen Messer in der Hand verfolgt und auf ihn zweimal eingestochen haben, wobei sich der andere durch Einsatz eines Pfeffersprays angeblich zu verteidigen suchte. Der eine Stich des Angeklagten führte beim Geschädigten zu einer Bauchverletzung, die nach den bisherigen Ermittlungen tödlich hätte enden können, der zweite soll dessen linken Gesäßmuskel verletzt haben; der Angeklagte selbst soll sich eine Schnittverletzung an der Hand zugezogen haben

Der Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis betrifft die Fahrt des Angeklagten zum Klostergarten und von dort weg, obgleich ihm durch Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding die Fahrerlaubnis entzogen war.

Der am Tag der tätlichen Auseinandersetzung verhaftete Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren mehrfach unterschiedlich zur Sache eingelassen. Zur Hauptverhandlung sind mehrere Zeugen geladen, darunter auch der Geschädigte, der als Nebenkläger mit anwaltlichem Beistand zugelassen ist, sowie zwei Sachverständige, ein Psychiater und ein Rechtsmediziner.

Die 2. Große Strafkammer tagt als Schwurgericht und ist deshalb kraft Gesetzes mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt. Sie hat bereits als Fortsetzungstermine bestimmt auf

21.08.2015, 09.00 Uhr, 24.08.2015, 09.00 Uhr und 01.09.2015, 09.00 Uhr.

Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.


Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber