Pressemitteilung 23 vom 26.08.15
Strafverfahren wegen Verdacht des versuchten Mordes u. a. vor dem Schwurgericht
Am Freitag, dem 28. August 2015, 09.00 Uhr beginnt der Prozess gegen die 72-jährige Angeklagte Monika J. Ihr wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil ihres Ehemannes vorgeworfen.
Die Angeklagte soll im November 2014 zweimal auf ihren schlafenden Ehemann mit einem Brieföffner mit spitz zulaufender Klinge, Klingenlänge 11,5 cm, eingestochen haben, um ihn zu töten. Der erste Stich soll bis in den linken Lungenflügel eingedrungen sein. Mit einem zweiten Stich soll die Angeklagte ihrem Ehemann eine oberflächliche Verletzung am Rücken zugefügt haben. Bei nur geringfügig abweichender Lokalisation der Stichverletzungen hätten diese nach bisherigen Erkenntnissen zum Tode des Ehemannes führen können.
Die Anklage geht vom Merkmal der Heimtücke und damit versuchtem Mord, wegen des Messerstichs von vollendeter gefährlicher Körperverletzung aus.
Die noch am Tattag vorläufig untergebrachte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren uneinheitlich eingelassen. Sie ist bereits im Ermittlungsverfahren psychiatrisch untersucht und begutachtet worden,
Die 2. Große Strafkammer tagt als Schwurgericht und ist deshalb kraft Gesetzes mit drei Berufsrichtern einschließlich der Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt.
Zur Hauptverhandlung sind neben einer Vielzahl von Zeugen, darunter der Ehemann der Angeklagten und mehrere Polizeibeamte, auch 4 Sachverständige geladen.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen, weshalb bereits 3 Fortsetzungstermine bestimmt wurden (07.09.2015, 08.09.2015 und 11.09.2015, Beginn jeweils 09.00 Uhr).
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler