Pressemitteilung 25 vom 01.09.15
Urteil im Strafverfahren wegen versuchten Totschlags u. a. vor dem Schwurgericht gesprochen
Soeben hat die 2. Große Strafkammer als Schwurgericht in dem bezeichneten Strafprozess nach 4-tägiger Hauptverhandlung das Urteil gesprochen. Wegen der Einzelheiten wird auf die vorausgegangene Presseerklärung 22/15 verwiesen.
Der Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren 8 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Adhäsionsverfahren wurde durch Vergleich u. a. damit beendet, dass der Angeklagte dem Geschädigten bis spätestens April 2016 7000,-- als Schmerzensgeld bezahlt.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Wendler, Richterin am Landgericht