Pressemitteilung 29 vom 29.10.15
Urteil im Strafverfahren vor dem Schwurgericht gesprochen
Soeben hat die 2. Große Strafkammer als Schwurgericht in dem bezeichneten Strafprozess nach 4-tägiger Hauptverhandlung das Urteil gesprochen. Wegen des Anklagegegenstandes wird auf die vorausgegangene Presseerklärung 27/15 verwiesen.
Der Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperver-letzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Der Unterbringungsbefehl wurde in einen Haftbefehl umgewandelt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Prof. Dr. Huber
Präsident des Landgerichts