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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 4 vom 11.02.15

Urteil im Strafverfahren wegen Verdacht des Betrugs und anderem gesprochen


Soeben hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts das Urteil gegen den 46-jährigen Angeklagten Michael M. verkündet, der wegen Betrugs in 64 Fällen und versuchten Betrugs in 39 Fällen jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung angeklagt worden war (vgl. Presseerklärung 2/15).

Nach Teileinstellung verschiedener Vorwürfe wurde der Angeklagte jetzt wegen
• 32 Betrugstaten zum Teil mit Urkundenfälschung,
• 10 versuchten Betrugstaten zum Teil mit Urkundenfälschung und
• 31 Urkundenfälschungen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt; der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 50.000 €.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hat die Kammer nicht angeordnet, weil verminderte Schuldfähigkeit zwar nicht auszuschließen, jedoch nicht sicher festzustellen war.

Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber


Kontakt: Tel. 0851/394-104 Fax: 0851/394-4001 E-mail: Poststelle@lg-pa.bayern.de