Pressemitteilung 7 vom 22.04.15
Strafverfahren gegen drei Angeklagte wegen Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Beäubungsmitteln u. a. vor der Großen Strafkammer
Am Dienstag, 10.03.2015, 09.00 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts der Strafprozess gegen drei Angeklagte, denen unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (aus den Niederlanden), bei zwei Angeklagten jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben vorgeworfen wird. Es geht um insgesamt 28 Päckchen Haschisch, die später in einer (von einer weiteren, anderweitig verfolgten Person angemieteten) Garage sichergestellt wurden, die Gesamtmenge soll etwa 21 kg betragen.
Alle drei Angeklagten sind deutsche Staatsangehörige, einer stammt aus der Ukraine, einer aus Kasachstan; sie befinden sich seit Juli 2014 in Untersuchungshaft und haben bislang von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen, in der mehrere Polizeibeamte sowie zwei Sachverständige zu vernehmen sind. Die Kammer hat deshalb auch bereits eine Vielzahl von Fortsetzungsterminen bestimmt, nämlich:
17.03.2015, 09.00 Uhr
31.03.2015, 08.30 Uhr
21.04.2015, 11.00 Uhr
12.05.2015, 08.30 Uhr
19.05.2015, 09.00 Uhr
09.06.2015, 09.00 Uhr
16.06.2015, 09.00 Uhr
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber
Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs
der Hauptverhandlung.
Allgemeine Anordnungen des Präsidenten für das Landgerichtsgebäude:
- An jedem Verhandlungstag ist das Betreten des Landgerichts nur Personen gestattet, die sich vorher einer Durchsuchung ihrer Person und ihrer Sachen, insbesondere mitgeführter Taschen, unterzogen haben; Personen, die eine Kontrolle verweigern, werden unter Feststellung ihrer Personalien zurückgewiesen. Die Anordnung gilt nicht für gerichtsbekannte Personen und Vertreter der Medien, die sich als solche ausweisen.
- Ton-, Fernseh-, Rundfunk- und sonstige Bildaufnahmen sind im Landgericht wegen der örtlichen Verhältnisse (altes, verwinkeltes Gebäude mit engen Gängen) aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Soweit die Vertreter von Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwälte als Verteidiger oder Nebenklägervertreter zur Äußerung bereit sind, können die Aufnahmen in der Eingangshalle des Landgerichts vor der Wachtmeisterei (ehemalige Hofkapelle) erfolgen.
Besondere Anordnungen der Vorsitzenden Richterin für den Sitzungssaal 40/II:
- Medienvertreter und Zuschauer erhalten 15 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal; dort ist für die Medienvertreter, die sich zur Berichterstattung angemeldet haben, auf der Pressebank ein Platz reserviert und als solcher gekennzeichnet. Andere Medienvertreter werden, sofern sie auf der Pressebank keinen Platz mehr finden, wie Zuhörer behandelt.
- Film- und Bildaufnahmen durch die Medienvertreter sind bis jeweils 5 Minuten vor Beginn des ersten Verhandlungstages im Sitzungssaal gestattet. Wehrt eine Person erkennbar ihre Aufnahme ab, so ist diese abzubrechen und sind weitere Aufnahmen zu unterlassen; Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, insbesondere auch der Angeklagten, sind zu wahren.
- Vorbehaltlich einer anderen Anordnung der Vorsitzenden sind zu Beginn des ersten Verhandlungstages vor Aufruf der Sache Film- und Bildaufnahmen auch von den Mitgliedern der Strafkammer im Sitzungssaal gestattet; die Aufnahmen sind mit Aufruf der Sache zu beenden. Diese Anordnung gilt entsprechend für den Tag der Urteilsverkündung, sofern diese an einem eigenen Verhandlungstag erfolgt.
- Tragbare Computer (Laptops) dürfen von Medienvertretern, denen ein reservierter Sitzplatz zugewiesen ist, verwendet werden, wenn die Geräte keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen haben; Netzstrom wird grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.
- Im Übrigen insbesondere auch bei Fortsetzungsterminen - sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal untersagt.